Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 0034-0111 1869-4179 oekom 10.14512_rur_47_0206 Umweltverträglichkeitsuntersuchungen in der Praxis anhand zweier Beispiele Schultz Reinhard Reinhard Schultz

Geschäftsführer

Deutsche Projekt Union GmbH Planer, Ingenieure Huyssenallee 58–644300 Essen 1 Deutschland
47 2 103 108 1989 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023 Zusammenfassung

Beide Beispiele zeigen deutlich auf welche Stellung Umweltverträglichkeitsuntersuchungen in der Regionalplanung oder im Raumordnungsverfahren haben bzw. noch verstärkt haben könnten. Die Regionalplanung für das Raumordnungsverfahren dient u. a. auch zur Sicherung und Festlegung von Standorten für Einzelvorhaben. Sie ist aber aufgrund ihrer Maßstabsebene nicht dazu geeignet, die Funktion einer umfassenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu erfüllen, da sie nur raumbedeutsame und überörtliche Belange des Umweltschutzes erfaßt.

Am Ende eines Verfahrens für ein Einzelvorhaben steht das Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren; hier sind alle fachlichen und örtlichen Detailfragen zu erfassen, und zwar nach den Forderungen der im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren, Verfahren nach Immissionsschutzrecht usw.).

Beide Verfahrensstufen – das Regionalplan‑/Raumordnungsverfahren und das nachfolgende Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren – klaffen durch ihre materiellen Inhalte und Zielsetzungen weit auseinander, was nicht zuletzt auch oft dazu geführt hat, daß die Ergebnisse oder Einzelergebnisse aus den Untersuchungen nach dem Verwaltungsverfahren das Regionalplan‑/Raumordnungsverfahren ad absurdum geführt haben.

Umweltverträglichkeitsuntersuchungen – und die Beispiele zeigen das auch – haben durch ihre Stellung zwischen den beiden Verfahrensstufen und durch ihre inhaltliche Ausgestaltung die Möglichkeit, wesentliche Ergebnisse des Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens vorwegzunehmen und frühzeitig in die Regional‑/Raumordnungsverfahren einfließen zu lassen. Dadurch wird gewährleistet, daß im gesamten Abwägungsprozeß umweltrelevante Gesichtspunkte verstärkt berücksichtigt werden.

Im Vergleich zu früher verschiebt sich das Abwägungsmaterial zugunsten umweltrelevanter und ökologischer Belange, da Umweltverträglichkeitsuntersuchungen als relativ frühzeitige ökologische Korrektur im Entscheidungsprozeß angesehen werden können. Die „ökologische Korrektur“ bezieht sich nicht nur auf die „Zuweisung“ oder „Ablehnung“ von Standortalternativen, sondern ebenso auf die Beurteilung der technischen Parameter eines beabsichtigten Vorhabens, da nur durch diese Zusammenschau die raumbedeutsamen und ökologischen Belange des Umweltschutzes sinnvoll repräsentiert werden können.

<p>Die Beispiele sind „Standortfindung für eine öffentlich zugängliche Sonderabfalldeponie im Regierungsbezirk Köln“ und „Untersuchung der Umweltverträglichkeit einer Anlage zur Behandlung hochtoxischer Sonderabfälle in der Freien und Hansestadt Hamburg“.</p> </sec> </notes> </front> <back> <ref-list id="Bib1"> <title>Anmerkungen EG-Richtlinie vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeit bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG). Gesetz zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) – Entwurf eines Bundesgesetzes. Spindler, E.A. (19831: Umweltverträglichkeitsprüfung in der Raumplanung. Dortmunder Beiträge zur Raumplanung, Ba. 83. Deutsche Projekt Union GmbH (1986): Bestimmung eines Standortes für eine allgemein zugängliche Sonderabfalldeponie im Regierungsbezirk Köln – Vergleichende Standortuntersuchung –. Deutsche Projekt Union GmbH (1988): Untersuchung der Umweltverträglichkeit einer Anlage zur Entsorgung hochtoxischer Stoffe in der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Beispiele s. a. GEWOS H985): Umweltuntersuchung Feuerbergstraße – Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das geplante Heizkraftwerk Hamburg-Nord unter Berücksichtigung des Entwurfs zur EG-Richtlinie –. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft – vom 27.2.1986 (GMBL).