Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 0034-0111 1869-4179 oekom 10.14512_rur_47_0401 Territorialplanung in der DDR Bräuniger Joachim Dr. Humboldt-Universität zu Berlin Sektion Geographie Universitätsstraße 3b1080 Berlin Deutsche Demokratische Republik 47 4 191 201 1989 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023 Zusammenfassung

Territorialplanung (TP) ist in der DDR der umfassende Begriff für die raumbezogene Planung auf allen drei Verwaltungsebenen (Staat, Bezirk, Kreis). Sie schließt die Planung von Ressourcen und Standortentwicklungen ebenso ein wie die Verwirklichung von Konzepten zur Entwicklung raumbezogener Strukturen. Die TP ist Teil des Systems der Volkswirtschaftsplanung, ist also an der Erarbeitung und Durchführung der Pläne beteiligt. Damit hängt die starke Beziehung zur Produktionsentwicklung zusammen. Die Verteilung begrenzter, größtenteils gebietlich gebundener Ressourcen (insbesondere der Arbeitskräfte) spielt eine zentrale Rolle. Die TP hat zwischen Wirtschaftszweigen und Verwaltungsterritorien (Bezirken, Kreisen) zu koordinieren. Die Sicherung des geplanten Nationaleinkommens ist dabei vordringliche Orientierung, welche jedoch nicht gegen, sondern mit Hilfe der Gebietsentwicklung und für sie durchzusetzen ist.

Anmerkungen Z.B. – Verfassung der DDR, Abschnitt III (Gesetzblatt Teil I, 1974/47) – Gesetz über den Ministerrat der DDR (Gbl. Teil I, 1972/16) – Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen der DDR (Gbl. Teil I, 1985/18) – VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (Gbl. Teil I, 1979/38) – VO über die Vorbereitung von Investitionen (Gbl. Teil I, 1985/17) – VO über die Standortverteilung der Investitionen (Gbl. Teil I, 1972/52) – Anordnung über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft (Planungsordnung jeweils für Fünfjahrplanzeiträume, Gbl. Sonderdruck 1984/1190) – neueste Veränderungen zur Eigenerwirtschaftung der Mittel (für die Reproduktion) durch die Kombinate. Kombinate sind Vereinigungen von Betrieben nach dem Erzeugnisaspekt, stehen im Leitungssystem zwischen dem jeweiligen Industrieministerium und den Betrieben und verfügen über weitgehende und wachsende Eigenständigkeit in Belangen ihrer Tätigkeit zur Erfüllung der Planaufgaben. – Bilanzentscheidungen über die Inanspruchnahme von Baukapazitäten und Arbeitskräften durch den Betrieb im Planjahr, – Standortgenehmigungsverfahren für Investitionen der Betriebe, – Standortplanung des Wohnungsbaus und der Infrastruktur. Zentralgeleitet sind hauptsächlich die Industrie und ausgewählte Teile des nichtmateriellen Bereiches. Leicht- und Lebensmittelindustrie sind z.T. den Wirtschaftsräten (Verwaltungsabteilungen für die örtliche Wirtschaft) der Bezirke unterstellt. Vereinfacht kann gesagt werden, daß für Entwicklungen, die Kreis- oder Bezirksgrenzen überschreiten, Programme bzw. Konzepte erstellt werden, bei denen die jeweils übergeordnete administrative Ebene eine koordinierende Funktion hat (Bezirk bei mehreren Kreisen, Staatliche Plankommission bei mehreren Bezirken), während die einzelnen abgeleiteten Maßnahmen in die Planung der Kreise bzw. Bezirke eingehen und dort kontrolliert werden. Überwindung der Kriegszerstörungen, Demontagen für Reparationsleistungen, Eingliederung der Umsiedler, Fehlen ganzer Industriezweige in der sowjetischen Besatzungszone bzw. in den ersten Jahren der DDR infolge der Spaltung Deutschlands. Der Begriff “Kommission” bedeutet keine Zusammensetzung aus Vertretern mehrerer Staatsorgane. Vielmehr ist die SPK vergleichbar mit einem Ministerium mit Querschnittsaufgaben (Ministerium der Finanzen, Ministerium für Wissenschaft und Technik). Durch die gesamtstaatliche Koordinierung im Zuge der Planerarbeitung und -abstimmung hat die SPK jedoch eine zentrale Stellung gegenüber den Ministerien. Analog verhält es sich mit den Plankommissionen auf Bezirks- und Kreisebene gegenüber den fachbezogenen Abteilungen dieser Verwaltungsorgane. Bezirks- und Kreisbauämter sind die Abteilungen für Bauwesen bei den Räten (Verwaltungen) der Bezirke und Kreise. Neben Planungs- und Bilanzierungsarbeiten sind sie auch für die Aufgabenerfüllung der ihnen jeweils unterstellten Baubetriebe verantwortlich.