Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 0034-0111 1869-4179 oekom 10.14512_rur_45_0501 Fortentwicklung des Systems der Raumplanung durch Umweltverträglichkeitsprüfung? Fürst Dietrich Prof. Dr. Waldstraße 123008 Garbse Deutschland 45 5 189 195 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023 Zusammenfassung

Ausgehend von Beobachtungen, daß die praktische Raumplanung in eine Reihe von Dilemmata-Strukturen eingeklemmt ist, andererseits die Verbindung von Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung neue Handlungsmöglichkeiten verspricht, werden einige Konsequenzen für die Raumplanung diskutiert, die aus der „ökologischen Orientierung“ über die Umweltverträglichkeitsprüfung resultieren können. Zu diesen Konsequenzen gehören:

eine Verlagerung der Raumplanung auf prozeßbezogenes Planen, womit auch Zielentwicklungen, Politisierungsimpulse sowie planungstechnische Neuerungen (z. B. Umweltkataster, Raumbeobachtungssystem) verbunden sind;

eine Fortentwicklung der Planungskonzepte zu Planaussagen, die Risikobereiche definieren lassen (in denen Raumnutzungen härteren Prüfbedingungen unterworfen werden müssen);

eine Tendenz zur Dominanz von Einzelfallentscheidungen, möglicherweise zu Lasten einer längerfristigen Raumordnungskonzeption;

eine intensivere Auseinandersetzung mit Fachplanungen, die auf der Seite der Raumplanung hochqualifiziertes Personal, gegebenenfalls zusätzliche Ressourcen (für Gutachten) und wirksameres politisches Durchstehvermögen verlangt;

eine institutionelle Korrektur: das Raumordnungsverfahren sollte in die Kompetenz der Planer und nicht der Landesplanungsbehörden gelegt werden;

eine bessere sachliche wie institutioneile Integration der Landschaftsplanung in die Raumplanung (weil die Landschaftsplanung differenzierte Aussagen zu gefährdeten Naturraumpotentialen liefern kann).

Die Integration von Umweltverträglichkeitsprüfung in das Raumordnungsverfahren wird generell mehr „Konfliktmanagement“ von der Raumplanung abverlangen. Dafür müßten langfristig auf institutioneller, planungstechnischer und soziokultureller Ebene kooperative Handlungs-Voraussetzungen geschaffen werden, soll verhindert werden, daß mit dem Konfliktmanagement die Regelungsintensität der Planung wieder ansteigt. Gefahren für die Raumplanung liegen dann vor allem darin, daß der „prozeßorientierte“ Ansatz die Raumplanung zu einem bezugslosen Konfliktmanager degradiert.

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