Zur regionalstatistischen Bedeutung des Mikrozensus in den neuen Ländern Authors Hans-Joachim Heidenreich Federal Statistical Office image/svg+xml DOI: https://doi.org/10.14512/rur.2081 Abstract Der Mikrozensus, eine jährliche 1‑%-Haushaltsstichprobe, erfüllt seit 1957 als Mehrzweckstichprobe die vielfältigsten Informationsanforderungen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und Haushalte. Der Mikrozensus ist nun mit der Erhebung vom April 1991 in den neuen Bundesländern eingeführt worden. Wegen der Erstmaligkeit einer derartigen Datenerhebung und wegen der sachlichen Detailliertheit der Ergebnisse bestehen große Erwartungen. Die inhaltliche Paßfähigkeit und damit die volle nationale und internationale Vergleichbarkeit der Ergebnisse konnte durch besondere Maßnahmen erreicht werden. Der im Mikrozensus seit 1990 eingesetzte neue Auswahlplan führt zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung und tieferen Regionalisierbarkeit. Da das Stichprobendesign fast unverändert auch in den neuen Ländern umgesetzt werden konnte, werden zuverlässige Ergebnisse auch unterhalb der Landes- bzw. Regierungsbezirksebene erwartet.Vortrag, gehalten im Rahmen eines regionalstatistischen Symposiums zum Thema “Zur Zukunft der Regionalstatistik in Deutschland" am 10./11. Juni 1991 in Berlin. Downloads Download data is not yet available. Author Biography Hans-Joachim Heidenreich, Federal Statistical Office Reg.-Dir. References (1) Vgl. Herberger, L.: Der Mikrozensus als neues Instrument zur Erfassung sozial-ökonomischer Tatbestände. In: Wirtschaft und Statistik, Wiesbaden 1957, S. 209 ff. (2) Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) vom 10. Juni 1985 (BGBl. I S. 955) sowie Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) und des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2837) (3) Vgl. Herberger, L.: Aktualität und Genauigkeit der repräsentativen Statistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens. In: Allg. Statist. Archiv 69 (1985), S. 16–55 (4) Esser, H.; Grohmann, H.; Müller, W.; Schäffer, K. A.: Mikrozensus im Wandel. Untersuchungen und Empfehlungen zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung. Hrsg.: Statistisches Bundesamt. – Wiesbaden 1989. = Forum der Bundesstatistik, Bd. 11 (5) In § 13 Abs. 3 des Mikrozensusgesetzes 1985 war die Bildung eines wissenschaftlichen Beirats vorgeschrieben, der sich aus zwei Hochschullehrern auf dem Gebiet der Statistik und zwei Vertretern der Sozialforschung zusammensetzte. Der wissenschaftliche Beirat wirkte bei der Festlegung der alternativen Verfahren und den methodischen Auswertungen der Mikrozensus-Testerhebungen 1985 bis 1987 mit. Diese Testerhebungen mit freiwilliger Auskunftserteilung sollten die Frage prüfen, ob in zukünftigen Mikrozensuserhebungen ganz oder teilweise auf die Auskunftspflicht verzichtet werden kann. (6) Methodische Fragen bevölkerungsstatistischer Stichproben am Beispiel des Mikrozensus. Bericht zur Konferenz vom 10. und 11. Juni 1988. Hrsg.: Statistisches Bundesamt. – Wiesbaden 1989. = Ausgewählte Arbeitsunterlagen der Bundesstatistik, H. 9 Inhaltliche Fragen bevölkerungsstatistischer Stichproben am Beispiel des Mikrozensus. Bericht zur Konferenz vom 21. und 22. Oktober 1988. Hrsg.: Statistisches Bundesamt. – Wiesbaden 1989. = Ausgewählte Arbeitsunterlagen zur Bundesstatistik, H. 10 Leben und Arbeiten 2000. Herausforderungen an den Mikrozensus. Ergebnisse des 3. Wiesbadener Gesprächs am 6./7. November 1989. Hrsg.: Statistisches Bundesamt – Wiesbaden 1990. = Forum der Bundesstatistik, Bd. 14 (7) Siehe Bundesrats-Drucks. 828/90 vom 14. Dezember 1990 (8) Vgl. Grohmann, H.: Analysen und Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats für Mikrozensus und Volkszählung. In: Forum der Bundesstatistik. Hrsg.: Statistisches Bundesamt. – Wiesbaden 1990, Bd. 14, S. 148 ff. (9) Dritte Verordnung zur Änderung der Mikrozensusverordnung vom 12. April 1991 (BGBl. I S. 902) (10) Durch das Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes vom 17. Dezember 1990 wurde in § 5 Abs.l Nr. 3 die Staffelung der Einkommensklassen des monatlichen Nettoeinkommens von "mindestens 150 Deutsche Mark" auf "mindestens 300 Deutsche Mark" verändert. Um eine Vergleichbarkeit zu den früheren Ergebnissen zu gewährleisten, wurden durch die dritte Änderungsverordnung die achtzehn Einkommensklassen: unter 300 DM; 300 bis unter 600 DM; 600 bis unter 1 000 DM; 1 000 bis unter 1 400 DM; 1 400 bis unter 1 800 DM; usw.; 7 500 und mehr DM festgelegt. (11) Vgl. Heidenreich, H.-J.: Berufs- und Ausbildungspendler. Ergebnis des Mikrozensus. In: Wirtschaft und Statistik, Wiesbaden (1988) 2, S. 86–100 (12) Vgl. Verordnung (EWG) Nr. 3044/89 des Rates vom 6. Oktober 1989 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte im Frühjahr 1990 und 1991 (Abl. der EG Nr. L292, S. 2) (13) § 14 des Mikrozensusgesetzes enthält die Vorschriften für die Integration der Arbeitskräftestichprobe in den Mikrozensus. Beide Erhebungen können bei den ausgewählten Haushalten und Personen mit gemeinsamen, sich ergänzenden Erhebungsunterlagen durchgeführt und gemeinsam ausgewertet werden. (14) Durch die Verordnung (EWG) Nr. 3569/90 vom 4. Dezember 1990 (Abl. der EG Nr. L353, S. 7) wurde die Voraussetzung geschaffen, daß in dem Beitrittsgebiet auch ein Auswahlsatz von 0,4 % für die EG-Arbeitskräftestichprobe 1991 realisiert werden konnte. (15) Niveau 2 der EG-Nomenklatur von Gebietseinheiten (16) Die Auskünfte zu den Fragen zur Gesundheit und zum Eheschließungsjahr waren bereits bisher freiwillig. Weiterhin sind ab 1991 die Auskünfte zum zusätzlichen privaten Krankenversicherungsschutz und ab 1992 die Auskünfte zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge und zur Behinderteneigenschaft freiwillig. (17) Vgl. Heidenreich, H.-J.: Überblick über angewandte Verfahren und Ergebnisse der Mikrozensus-Testerhebungen 1985, 1986 und 1987. In: Ausgewählte Arbeitsunterlagen zur Bundesstatistik. Hrsg.: Statistisches Bundesamt. – Wiesbaden 1989, Bd. 9, S. 15 ff. (18) Mikrozensus im Wandel. Untersuchungen und Empfehlungen zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung. Hrsg.: Statistisches Bundesamt. – Wiesbaden 1989. = Forum der Bundesstatistik, Bd. 11 (19) Nourney, M.: Stichprobenplan des Mikrozensus ab 1972. In: Wirtschaft und Statistik, Wiesbaden (1973) 113, S. 631 ff. (20) Im Beitrittsgebiet standen pro Straße und Hausnummer die Zahl der dort wohnenden Personen und der Familienhaushalte zur Verfügung. In den alten Bundesländern konnte gemäß § 15 Abs. 5 des Volkszählungsgesetzes die Zahl der Personen und der Wohnungen pro Straße und Hausnummer zur Bildung von Auswahleinheiten herangezogen werden. (21) Der geschätzte Präzisionsgewinn – bezogen auf den relativen Standardfehler – von 35 % kann nur für Personengruppen mit einem Anteil von 40 bis 50 % an der Gesamtbevölkerung, also z.B. für die Erwerbstätigen, erreicht werden, während er für kleine Bevölkerungsgruppen mit einem Anteil von 5 bis 10 %, also z.B. für die Frauen im Alter ab 75 Jahren, teilweise nur bei 15 % liegt. (22) Es liegt hier nur eine grobe Abschätzung des relativen Standardfehlers auf der Basis vereinfachter Annahmen vor (auf dem Niveau angepaßter Zahlen; Gebietseinheit ist regionale Schicht oder regionale Untergruppe, d.h. nach ihr wurde vor der Auswahl primär sortiert; für die Gebietseinheiten wurden durchschnittliche Strukturen unterstellt). Downloads PDF (German) XML (German) Published 1991-11-30 Issue Vol. 49 No. 6 (1991) Section Research Article License Articles in Raumforschung und Raumordnung – Spatial Research and Planning are published under a Creative Commons license. From Vol. 79 No. 2 (2021), the license applied is CC BY 4.0. From Vol. 77 No. 1 to Vol. 79 No.1, articles were published under a CC BY-SA license. Earlier volumes have been re-published by oekom 2022 under the Creative Commons Attribution 4.0 International License CC BY 4.0. How to Cite 1.Heidenreich H-J. Zur regionalstatistischen Bedeutung des Mikrozensus in den neuen Ländern. RuR [Internet]. 1991 Nov. 30 [cited 2026 Aug. 15];49(6):399-406. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2081 More Citation Formats ACM ACS APA ABNT Chicago Harvard IEEE MLA Turabian Vancouver Download Citation Endnote/Zotero/Mendeley (RIS) BibTeX Share
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