https://rur.oekom.de/index.php/rur/gateway/plugin/WebFeedGatewayPlugin/atomRaumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning2024-03-26T22:35:12+01:00Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planningrur@oekom.deOpen Journal Systems<p>“Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (RuR)” is a forum for topics and debates relevant to the field of spatial sciences. The interdisciplinary journal addresses issues of spatial development and planning. It focuses on urban and regional planning, demographic and urban spatial change, landscape development, environmental planning, sustainable development, adaptation to climate change, mobility, economic geography, regional governance and planning theories.</p>https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2229Municipal e-participation systems. Requirements from the perspective of providers and users2024-03-26T08:07:52+01:00Christin Juliana MüllerSarah Karic
<p>Over the past two decades, e‑participation has become increasingly relevant as a result of digitization and the evolution of information and communication technologies. Yet the perspectives of providers and users with regard to the requirements on an e‑participation system are not sufficiently considered jointly. This paper investigates the requirements and challenges of users and providers. The study is based on a mixed methods approach with an online survey of those responsible for e‑participation processes in various administrative and planning areas as well as semi-structured expert interviews. In addition, we conducted proband tests to investigate the usability of digital citizen participation tools. The results show that accessibility, retrievability, effectiveness, interaction in the digital arena, security, technical specifications, resources, media literacy and the use of participation as a basis for profound decision-making are key requirements for e‑participation systems. These demands requirements are interrelated and influence the quality and effectiveness of participation processes. To meet these requirements, we propose an e‑participation ecosystem that integrates the different dimensions of digital participation and takes into account the interaction between actors, demands and contextual conditions.</p>
2024-03-26T00:00:00+01:00Copyright (c) 2024 Christin Juliana Müller, Sarah Karichttps://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/1968Cross-Border Central Places in the Bavarian-Czech border region – Closing the gap for services of general interest?2024-03-20T06:47:38+01:00Stefan Bloßfeldt
<p>Creating equal living conditions in rural border regions poses a particular challenge for policy-makers and planners. In addition to demographic factors, national borders negatively affect the sustainability of services of general interest. However, overcoming border-related barriers also holds potential to compensate for gaps in service provision. It is therefore noteworthy that Bavarian federal state planning has designated so-called cross-border central places (GRZO) since 1994. Since the instrument is not legally binding abroad, its effectiveness appears to be limited. Moreover, it is unclear to what extent cross-border public services on the basis of cross-border central places are perceived as a potential by the population concerned. In order to discuss this, guided interviews were conducted with citizens in affected Bavarian municipalities on the Czech border and complemented by expert interviews. On the one hand, the results indicate a limited perception of cross-border public services as a relevant potential. On the other hand, they point to some concrete expectations of the cross-border central places designation that have not yet been fulfilled and at times reinforce a latent feeling of being left behind.<br /><br /></p>
2024-03-20T00:00:00+01:00Copyright (c) 2024 Stefan Bloßfeldthttps://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/1740Regional Climate Protection in Times of Crisis? A comparative study of ten districts in four German Federal States2024-03-11T06:45:26+01:00Ulrike ZeigermannMichael BöcherJulia Benz
<p>The amended German Climate Protection Act of 2021 is seen as an essential step towards fulfilment national climate protection targets and as a sign of mainstreaming climate protection in German politics. However, at the regional level, where many climate protection measures are implemented, there is a strong fragmentation in terms of priorities, policy instruments, actor constellations and resources. Moreover, the implementation of climate protection measures is under increasing pressure in the face of crises, such as the management of the Covid 19 pandemic or the energy crisis. We therefore ask: Under what conditions does regional climate protection succeed in times of crisis? Drawing on the regional governance concept and a comparative analysis of ten German counties, we explain differences in subnational climate governance. For our study, very different, but always rural districts were selected, as the importance of rural regions is often neglected in the study of local climate policy. Based on a qualitative document analysis in combination with observations and interviews with climate protection managers, we identify factors for the success of climate protection activities in times of multiple crises. We argue that structural factors are central to the success of regional climate protection measures in times of crisis, as they provide the framework conditions for the actions of actors.</p>
2024-03-11T00:00:00+01:00Copyright (c) 2024 Ulrike Zeigermann, Michael Böcher, Julia Benzhttps://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2496Regionalplanung – im Aufschwung?2023-12-21T15:43:25+01:00Dietrich Fürst
<p>Mit dem in allen Ländern zu beobachtenden Rückzug der Landesebene aus der Raumplanung verschiebt sich die Aufgabe der Weiterentwicklung der Planung auf die Regionsebene. Die überall praktizierte Hinwendung zu einer „ökologisch orientierten Planung“ bringt die Regionalplanung auch den Fachplanungen näher (konzeptionelle Animateur- und Moderatorfunktion). Der formale Plan verliert an Bedeutung, die Problembearbeitung vor dem Hintergrund eines räumlichen Ordnungskonzepts wird als sog. „prozeßbezogene Planung“ immer wichtiger. Die formale Organisationsform spielt dabei eine geringere Rolle; allerdings prägt sie die Ausrichtung (mehr staats- oder gemeindegebunden; mehr vollzugs- oder neuerungsorientiert). Die vergleichsweise langen Zeiträume der Planerstellung können Indiz für diese „Prozeßbezogenheit“ sein. Die Weiterentwicklung der Regionalplanung liegt offenbar in Freiraum- und Ressourcenschutz, Planungsberatung der Gemeinden und konstruktiver Auseinandersetzung mit Fachplanungen im Zuge ihrer „ökologischen Erneuerung“.</p>
1987-01-31T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2497Regionalplanung in Niedersachsen2023-12-21T15:43:31+01:00Dietrich Fürst
<p>In Niedersachsen sind die Kreise seit 1978 Träger der Regionalplanung – Ausnahme: Kreis Hannover, wo der Zweckverband Großraum Hannover die Regionalplanung übernommen hat. Die Beteiligung der Gemeinden an der Planung ist nicht institutionalisiert, sondern den Kreisen überlassen. Die inhaltlichen Vorgaben der Landesplanung beschränken sich auf den Ausweis von Vorranggebieten und Standorten sowie fachplanerische Leitlinien; zugrunde liegt eine Konzeption der „ökologischen Orientierung der Raumplanung“ (Schutz der Naturraumpotentiale). Die Regionalplanung hat folglich wenig Koordinationsaufgaben gegenüber Fachplanungen (Ausnahme: Landschaftsplanung). Sie kommt nur langsam voran; ihr fehlt weitgehend noch die politische Unterstützung. Einzelne Ansätze zeigen jedoch, daß das niedersächsische Modell besonders geeignet ist für die ökologische Fortentwicklung fachlicher Ver- und Entsorgungskonzepte (regionale Energie‑, Wasser‑, Abfallbeseitigungs- und Verkehrssysteme).</p>
1987-01-31T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2498Koordinierung raumrelevanter Planungen durch die Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen2023-12-21T15:43:36+01:00Arthur Bloch
<p>In Nordrhein-Westfalen ergänzen sich Bezirksplanungsräte und Bezirksplanungsbehörden bei der Wahrnehmung regionaler Aufgaben der Regionalplanung. Wichtigste Aufgabe eines Bezirksplanungsrats ist die Ausübung der Sachherrschaft über den jeweiligen Gebietsentwicklungsplan. Die Bezirksplanungsbehörde übernimmt dagegen die Erarbeitung des Gebietsentwicklungsplans und das Hinwirken darauf, daß die Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Regierungsbezirk berücksichtigt werden.</p><p>Der Schwerpunkt der Koordinierung liegt hei den Bezirksplanungsbehörden. Die Bezirksplanungsräte beeinflussen die Koordinierung in der Phase der Erarbeitung des jeweiligen Gebietsentwicklungsplans. Dazu gibt der Gesetzgeber mit dem Auftrag zum Ausgleich der Meinungen ein wichtiges Koordinierungsprinzip vor.</p><p>Ein deutliches Plus der Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen liegt in der Dimension der Planungsräume und damit in der Größenordnung und Zusammensetzung der Planerteams bei den Bezirksplanungsbehörden. Die Größe des Landes wird die Notwendigkeit einer Koordinierung raumrelevanter Planungen auf der regionalen Stufe weiterhin begründen.</p>
1987-01-31T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2499Regionalplanung in Hessen2023-12-21T15:43:42+01:00Rainer Fritz-Vietta
<p>Demnächst ist mit der Feststellung der fortgeschriebenen Regionalen Raumordnungspläne in Hessen zu rechnen. Die 6jährige Arbeit der drei Regionalplanungsbehörden bei den Regierungspräsidenten konnte durch die politisch verantwortlichen Gremien der Regionalen Planungsversammlungen weitgehend mitgestaltet werden. Die größten Schwierigkeiten bereitete nicht die vertikale Koordination zu den Kommunen oder zur Landesplanung sondern die horizontale Koordination der staatlichen Fachplanungen, wobei erhebliche Teile von ihnen nicht auf Landesebene vermittelt werden konnten und so dem Interessenausgleich auf Regionsebene überantwortet werden mußten. Die am Planungsprozeß Beteiligten beurteilen die Arbeit insgesamt als positiv, auch wenn viele Stimmen für Veränderungen – vor allem bei den Instrumenten – eintreten. So werden die Konzentration des Planes auf wichtige Aspekte und eine Kompetenzstärkung der Regionalversammlung gefordert. Der im hessischen Planungssystem seit 1970 enthaltene Entwicklungsaspekt (Finanzplanung), der in den letzten Jahren aufgegeben werden mußte, kann nach dem Selbstverständnis der Landesressorts wohl nicht wiederbelebt und auf die Regionsebene ausgeweitet werden, wie es die zukünftigen Anforderungen der Entwicklung eigentlich verlangten.</p>
1987-01-31T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2500Regionalplanung in Rheinland-Pfalz2023-12-21T15:43:57+01:00Dieter Eberle
<p>Die Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne ist in Rheinland-Pfalz eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Aufgabe obliegt den Planungsgemeinschaften. Die Organe dieser Planungsgemeinschaften sind die als Regionalparlament anzusehende Regionalvertretung sowie der Regionalvorstand. Außerdem sind bei den Bezirksregierungen Leitende Planer bestellt, die die jeweiligen Raumordnungspläne erarbeiten, wobei die oberen Landesplanungsbehörden dazu Dienstleistungen erbringen sollen, die nach Weisungen der Planungsgemeinschaften auszuführen sind. Neben diesen rechtlichen Rahmenbedingungen befaßt sich der Beitrag eingehend mit den bei der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne aufgetretenen Konflikten sowie mit der ökologischen Orientierung der Regionalplanung. Außerdem wird dargestellt, in welchem Umfang die Planungsgemeinschaften bisher schon im Bereich der Beratung sowie der vertiefenden Behandlung regional relevanter Einzelthemen tätig waren und wie sich diese Aktivitäten in Zukunft wahrscheinlich erheblich verstärken werden. Dazu werden die wichtigsten zukünftigen Aufgabenfelder umrissen, auf denen sich die Planungsgemeinschaften betätigen wollen.</p>
1987-01-31T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2501Regionalplanung in Bayern2023-12-21T15:44:03+01:00Bernhard Müller
<p>Die Koordination in der Regionalplanung wird in Bayern u. a. aufgrund der institutioneilen Rahmenbedingungen, der Breite des Aufgabenfeldes der Regionalen Planungsverbände und des faktischen Einflusses der Kommunen bei der Erarbeitung der Regionalpläne und der Beurteilung von konkreten Einzelvorhaben (in Raumordnungsverfahren) nicht nur vom technisch-planerischen Ausgleich der unterschiedlichen Raumansprüche, sondern – mehr als in den meisten anderen Bundesländern – auch von politischen Kompromissen bestimmt. Die Erfahrungen der letzten vierzehn Jahre seit der Konstituierung der Regionalen Planungsverbände in Bayern belegen, daß die Regionalplanung im politischen Raum relativ selten als Instrument zur Lösung von regionalen Problemen wahrgenommen wurde und daß sie nur wenig Steuerungskraft entfalten konnte. Andererseits hat sich auch gezeigt, daß sie in vielen Fällen an Bedeutung als Forum politischer Auseinandersetzung gewonnen hat. Genau hier – so die Argumentation des vorliegenden Beitrags – könnte eine Chance für die Regionalplanung in der Zukunft liegen. Denn die bayerische Regionalplanung war überall dort relativ erfolgreich, wo Planer den Restriktionen des Planungsmodells folgten und weniger auf die Direktivwirkung des Regionalplans als auf den Dialog mit den Adressaten der Planung und innovative Anstöße für Problemlösungen setzten. Allerdings – so die abschließende Beurteilung – dürfen die Aussichten, eine prozeßorientierte, informatisch-persuasive Planung überall in Bayern zu etablieren, gegenwärtig in einer Zeit weitverbreiteter Planungsmüdigkeit und immer noch sinkender Konjunktur der Regionalplanung nicht überbewertet werden.</p>
1987-01-31T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2502Regionalplanung in Schleswig-Holstein2023-12-21T15:44:09+01:00Axel Priebs
<p>Regionalplanung wird in Schleswig-Holstein als ausschließlich staatliche Aufgabe für alle 5 Planungsräume des Landes zentral von der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei, Abt. Landesplanung) betrieben, d. h. eine institutionelle Trennung von landesweiter und regionaler Planung findet nicht statt. In Schleswig-Holstein als einem kleinen bzw. überschaubaren Bundesland hat sich diese organisatorische Lösung bewährt, aktuelle Kritik daran ist nicht erkennbar. Durch eine durchweg als sachlich und hilfreich anerkannte Beratungstätigkeit genießt die Landes- bzw. Regionalplanung das Vertrauen der Kommunen, wenngleich sehr viel Abstimmung auf einer nicht formalisierten Ebene stattfindet. Auf Landesebene obliegt der Landes- bzw. Regionalplanung neben Koordinierungsfunktionen vor allem die Politikberatung, worin sich ihr Charakter als Führungsinstrument des Regierungschefs ausdrückt. Die organisatorische Ansiedlung im „hochpolitischen Raum“ hat wesentlich dazu beigetragen, daß die Landes- bzw. Regionalplanung in den vergangenen Jahren in einigen Fällen eine Schlüsselposition im regionalen Problemmanagement innehatte. Defizite allerdings sind in der Koordination der Landes- bzw. Regionalplanung mit der Landschaftsrahmenplanung erkennbar. Verbindliche Regionalpläne liegen für alle Planungsräume vor, doch wäre für einige Regionalpläne eine Fortschreibung erforderlich.</p>
1987-01-31T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2503Länderbericht Baden-Württemberg2023-12-21T15:44:16+01:00Heinrich Mäding
<p>Seit 1973 wird in Baden-Württemberg Regionalplanung in 12 kommunalorientierten Regionalverbänden betrieben. Ihr Bestand erscheint heute politisch gesichert. Die Mitglieder der Verbandsversammlungen sind keine Delegierten der Gebietskörperschaften, doch dominieren faktisch Landräte, Bürgermeister und Ratsmitglieder. Ein Verbandsdirektor leitet die meist kleine, eigenständige Verbandsverwaltung. Nach der Verabschiedung der Regionalpläne liegt heute das Schwergewicht der Arbeit der Regionalverbände in der laufenden Beteiligung an den Planungsprozessen der Kommunen und der staatlichen Fachplanungen. Auch wenn hier ein meßbarer „Erfolg“ nur schwer nachweisbar ist, gehen alle Beteiligten von einer insgesamt wirksamen positiven Einflußnahme über Initiative und Koordination aus. Gewandelte Probleme und Ziele und die Zuständigkeit für die regionale Landschaftsrahmenplanung führen zu einer verstärkten Hinwendung zu umweltpolitischen Themen (u. a. Freiräume, Wasser, Boden, Rohstoffe), doch bleiben auch Infrastrukturfragen (Verkehr, Energie, Abfälle) weiter bedeutsam.</p>
1987-01-31T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2504Strukturwandel tertiärer Aktivitäten und Raumentwicklung am Beispiel der Schweiz2023-12-21T15:46:06+01:00Beat Hotz-HartMarkus Würth
<p>Der Dienstleistungssektor der Schweiz wird in Gruppen unterteilt, die auf ihre Verteilung auf die Regionen und ihre Entwicklung hin untersucht werden. Obwohl auch periphere Regionen vom Wachstum einzelner Dienste profitieren, konzentriert sich die Gruppe der wertschöpfungsstärksten und dynamischsten kommerziellen Dienste in den urbanen Räumen.</p><p>Drei Folgen werden diskutiert: Durch das Dienstleistungswachstum verschärfen sich räumliche Ungleichgewichte tendenziell. Da ein enger Zusammenhang zwischen kommerziellen Diensten und dispositiven Funktionen der Industrie besteht, deutet diese Entwicklung auch auf die verstärkte Ausbildung hierarchischer Funktionsräume hin. Die Überlagerung der ausgeprägt föderativen politisch-administrativen Struktur der Schweiz mit einer zunehmend hierarchischen Struktur der Wirtschaft verschärf tendenziell Spannungen zwischen regionalen Interessen einerseits und an der internationalen Wettbewerbsfähigkeit orientierten nationalen Interessen andererseits.</p><p>In der Politik sollten die komplementären Beziehungen zwischen der industriellen Entwicklung der Dienste explizit im Rahmen einer vermehrten Dienstleistungsorientierung der Regionalpolitik berücksichtigt werden.</p>
1987-05-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2505Innovationen der Telematik: Adoptionsverhalten und regionalwirtschaftliche Effekte2023-12-21T15:46:12+01:00Alfred Müdespacher
<p>Es ist unbestritten, daß neue Informations- und Kommunikationstechnologien r umwirtschaftliche Konsequenzen haben werden. Spekulationen über die Art der zukünftigen Auswirkungen gibt es genügend. Dieser Artikel plädiert dafür, vorerst die bereits abgelaufene Entwicklung der Anwendung neuer I‑& K‑Techniken kausalanalytisch zu untersuchen. Eine solche Analyse wird mit verfügbarem Datenmaterial über die Verbreitung von EDV, Tele-Fernverarbeitung und Telefax für die Schweiz durchgeführt. Sie zeigt, daß die Chancen der Telematik räumlich ungleich wahrgenommen werden, daß neue Abhängigkeiten entstehen und daß die wirtschaftliche Entwicklung vor allem in den zentralen und zentrennahen Gebieten stimuliert wird.</p>
1987-05-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2506Japanische Regionalpolitik unter besonderer Berücksichtigung der „Technopolis“-Konzeption2023-12-21T15:46:18+01:00Joachim Günther
<p>Im Rahmen der für Ausländer aufgrund der Sprachbarriere nur schwer einsichtigen japanischen regionalen Wirtschaftspolitik unternahmen die japanischen Raum- und Wirtschaftsplaner in den letzten Jahrzehnten vielfältige Anstrengungen, eine Dekonzentration der sich immer mehr verfestigenden außergewöhnlichen Verdichtungssituation um Tokyo/Osaka zu erreichen. Die Anwendung des Wachstumspolkonzeptes in den 60er Jahren brachte – trotz der wirtschaftlichen Boomjahre – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, keine Erfolge. Die Ölschocks und Rezessionen der 70er Jahre schädigten die Peripherregionen zusätzlich.</p><p>Seitdem jedoch Begriffe wie „High Tech als Motor der Regionalentwicklung“ oder „Der pazifische Raum als erstarkender Wirtschaftsraum“ zunehmend „aktuell“ geworden sind, erregt die neue „Technopolis-Konzeption“ (mittlerweile schon 5 Jahre alt) immer mehr Aufmerksamkeit. Mit ihr versucht die japanische Planung mit dem Prinzip „High Tech-Betriebe in strukturschwache Regionen, aber mit Einbindung in lokale Gegebenheiten“ eine ausgeglichenere Raumentwicklung zu erreichen. In diesem Beitrag wird versucht, die bisherige Regionalpolitik Japans darzustellen, jedoch vor allem – leider lediglich aufgrund von Literaturanalysen und noch ohne praktische Anschauung vor Ort – die Merkmale der Technopolis-Konzeption und deren Implementationsaussichten zu erläutern.</p>
1987-05-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2507Neue Strategien für die Planung und Organisation städtischer Dienste in den Großstädten2023-12-21T15:46:23+01:00Heiner Monheim
<p>Angesichts neuer Herausforderungen an die Kommunen, welche sich durch die Stichworte finanzielle Restriktionen, Arbeitsmarktprobleme, verstärkte Umweltbelastungen umreißen lassen, sind auch neue Konzepte für die Planung und Organisation städtischer Dienste gefragt. Da es sich bei dieser Herausforderung um Phänomene handelt, welche sich in allen westlichen Ländern in der einen oder anderen Form zeigen, hat sich eine A rbeitsgruppe der OECD Gedanken über „Probleme und Strategien der Großstädte im Bereich der technischen und sozialen Infrastruktur“ gemacht. Der deutsche Beitrag – welcher hier in einer Kurzfassung vorgestellt wird – präsentiert und erläutert zehn strategische Ansatzpunkte, mit denen eine effektive und innovative Erledigung städtischer Aufgaben erreicht werden soll. Dabei geht es z. B. um Verringerung von Bedarfen, Flexibilisierung und Reduzierung von Richtlinien, Förderung von Mehrfachnutzung von Räumen, örtliche und Regionalverbundsysteme usw. Der Beitrag empfiehlt am Schluß offensive Angebotsstrategien und die Erschließung neuer Nachfragepotentiale für Maßnahmenbereiche wie den öffentlichen Personennahverkehr, die Kultur- und Sozialpolitik u. a.</p>
1987-05-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2508Bildung und Migration2023-12-21T15:46:35+01:00Michael Wagner
<p>Die Studie analysiert den Zusammenhang zwischen Bildung und Migration mit repräsentativen, retrospektiv erhobenen Längsschnittdaten aus drei Perspektiven. Erstens geht es um das Ausmaß von Migrationen, die aus Ausbildungsgründen vorgenommen werden. Bezogen auf die Geburtsjahrgänge 1929–31, 1939–41 und 1949–51 zeigt sich, daß diese Migrationen leicht zugenommen haben und sie am ehesten von Personen vorgenommen werden, die in Orten mittlerer Größe aufgewachsen sind. Zweitens wird gezeigt, daß die regional ungleiche Verteilung der Bevölkerung nach dem Bildungsniveau nicht nur eine Folge infrastruktureller Benachteiligungen, sondern zudem auf die Selektivität von Migrationen zurückzuführen ist. Die Studie kommt drittens zu dem Ergebnis, daß das Bildungsniveau eine bedeutsame Determinante räumlicher Mobilität ist. Höherqualifizierte Personen sind überproportional an Nah- und an Fernwanderungen beteiligt. Die Bildungsselektivität von Migrationen ist abhängig von der Größe der Zielregion. Es sind die Wanderungsströme in die größeren Städte, mit ländlichen oder städtischen Herkunftsregionen, an denen Personen mit einem hohen Bildungsniveau besonders stark beteiligt sind.</p>
1987-05-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2509Funktionsräumliche Arbeitsteilung – Konzeption und Instrumente2023-12-21T15:46:43+01:00Heinrich Lowinski1987-05-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2510Planung und Errichtung von Stromleitungen und anderen Energieleitungen unter instrumenteilen Aspekten von Raumordnung und Landesplanung2023-12-21T15:48:31+01:00Jochen Alberding
<p>Für die Planung von Energieleitungen, insbesondere von Elektrizitätsleitungen, hat die Frage der raumoptimalen Führung vergleichsweise hohes Gewicht. Andererseits beschränken sich die fachgesetzlichen Regelungen im wesentlichen auf energiewirtschaftliche und naturschutzrechtliche Ausschnitte aus der Problematik. Von daher bietet sich eine konsequente Nutzung des Instrumentariums von Raumordnung und Landesplanung, insbesondere auch des Raumordnungsverfahrens an.</p><p>Die bestehenden Grundsätze nach § 2 des Raumordnungsgesetzes bieten für die erforderlichen Abwägungen reichhaltige Grundlagen. Sie sollten sorgfältiger als bisher gewürdigt und interpretiert werden. Der ökologische Bereich der Grundsätze erstreckt sich jetzt auch auf den Schutz des Bodens.</p><p>Rationalisierungen des Flächenverbrauchs von Leitungssystemen stellen gegenwärtig einen Schwerpunkt der praktischen Raumordnungspolitik dar. Bereits gewonnene Erfahrungen, so mit den Konzeptionen für Entwicklungsachsen, sog. Leitungsbändern und anderen raumordnerischen Vorkehrungen für eine Beschränkung der Flächeninanspruchnahme sollten daher systematisch aufbereitet werden.</p>
1987-07-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2511Rechtswirkungen von Zielen und Belangen der Raumordnung und Landesentwicklung für Verfahren zur Prüfung von Hochspannungsleitungen2023-12-21T15:48:36+01:00Gert Apfelstedt
<p>Wirtschaftliche, siedlungsbezogene und ökologische Entwicklungen stehen in raumbedeutsamen Zusammenhängen mit Energiebedarfsdeckung. Auch die Nichtnutzung der im siedlungsstrukturellen Nahbereich liegenden Chancen der teilweisen, verbrauchsnahen rationellen und umweltgerechteren Energiebedarfsdeckung, die dies hemmenden Besitz- und Marktrahmenbedingungen der leitungsgebundenen Energieversorgung haben raumbedeutsame Rückwirkungen. Die bisher nur als Empfehlung im politischen Raum vorhandene Forderung „Verflechtung der energiepolitischen Strategien mit umweltpolitischen Strategien“ im Sinne umfassender Interessenabwägung unter raumordnerischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten hinsichtlich aller Wechsel- und Folgewirkungen für Mensch und Umwelt hat durch die EG-UVP-Richtlinie bezüglich aller Großprojekte Unterstützung gefunden. Aber schon im Vorfeld der Richtlinienumsetzung gewinnt die Rechtsauffassung deutlich an Boden, daß die energierechtlichen Entscheidungsregeln für die Prüfung von Energieinvestitionen, z. B. Hochspannungsleitungen, durch das Raumordnungsgesetz des Bundes geändert wurden und der Ausfüllung durch Landesplanungsbestimmungen offenstehen; weder gibt es einen Vorrang energiewirtschaftsgesetzlicher Ziele, noch ist eine den Umweltwirkungen der Energienutzung, welche nach „Grenzwertgesetzen“ zulässig bleiben, entgegentretende Interessenabwägung ausgeschlossen. Die (noch) herrschende Meinung der Energiejuristen gibt den Zielbegriffen der Präambel des Energiewirtschaftsgesetzes zu Unrecht die Bedeutung von alleinigen oder jedenfalls ganz vorrangigen öffentlichen Belangen im Verhältnis zu anderweitigen öffentlichen Belangen und verstellt damit die gebotene umfassende Interessenabwägung aller betroffenen Belange.</p><p>An mehreren Beispielen wird auf gezeigt, daß auch bei der Prüfung von Hochspannungsleitungsprojekten Handlungsspielräume – von der räumlichen Anordnung und baulichen Gestaltung bis zur Verzichtbarkeit – gegeben sind. Die wie Sachzwänge erscheinenden Erfordernisse des Baus von Leitungen und der Durchsetzung räumlicher und baulicher Konzepte lassen sich in für Interessenabwägung üblicher Weise darauf überprüfen, wieviel technische und ökonomische Veränderung des Konzepts zumutbar ist und wie stark der Projektbetreiber durch geschäftspolitische Maßnahmen im eigenen Dispositionsspielraum die Sachzwänge im vermeidbarer Weise selbst hervorgerufen hat. Je gewichtiger ein erzielbarer raumordnerischer und ökologischer Gewinn ist, der bei Alternativkonzeptionen im Vergleich zum angezeigten Vorhaben als saldierte, vergleichsweise „Beeinträchtigungsdifferenz“ gemessen wird, desto mehr Kompromisse müssen die betrieblichen und außerbetrieblichen Interessen an „billiger, jederzeit ausreichender und sicherer Energieversorgung“ mittels der geschäftspolitischen und investiven Strategie des anzeigenden Unternehmens eingehen; im Extremfall muß das planende Unternehmen den Markt der Konkurrenz oder einer anderen, nach den raumordnerischen Maßstäben vorzuziehenden Art der Bedarfsdeckung überlassen.</p><p>Im Gegensatz zu der bisher üblichen „fachlich-vertikalen“ Verfahrensstufung mit stufenweiser Verfestigung einer Projektplanung, die aber an keiner Stelle Gegenüberstellung der umfassend ermittelten und bewerteten Interessen vor der Verfestigung einzelner Interessenkomponenten ist, läßt sich das Energieaufsichtsverfahren schon heute weitestgehend „planfeststellungsähnlich“ und im Sinne der UVP-Richtlinie gestalten. Neben der rechtlichen Beachtenspflicht ist eine Öffnung der Informationsflüsse und sind Anstöße für das Ergreifen der raumordnerisch vorzuziehenden Alternativlösungen Instrumente, mit denen die Energieaufsicht auf eine umweltgerechte Energiebedarfsdeckung hinwirken kann.</p>
1987-07-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2512Planungsrecht und Planungsregeln beim Bau von Versorgungsleitungen2023-12-21T15:48:41+01:00Horst Joachim
<p>Der in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehende Raum für Versorgungsleitungen und Versorgungsanlagen wird immer kleiner, die Leitungsverlegung immer schwieriger und langwieriger. Woran liegt diesf</p><p>Art. 14 des Grundgesetzes, unserer Verfassung, garantiert das Privateigentum. Freihändig privatrechtlich die notwendigen dinglichen Leitungsrechte zu erwerben, ist heute sehr schwer. Fast jeder Grundstückseigentümer möchte sein Eigentum frei und unbelastet haben. Enteignungsverfahren, die sehr langwierig sind, werden erforderlich. Umweltschützer melden sich. Forstgesetze bringen zustätzliche Schwierigkeiten, usw.</p><p>Angesichts dieser Schwierigkeiten ist eine sorgfältige Trassenplanung notwendig intern wie extern. Trassenbündelungen werden von den Bürgern nicht mehr so ohne weiteres hingenommen. Das bringt jedoch das Problem der größeren benötigten Flächen. Von dem raumplanerischen Institut der Trassenbündelung geht man daher langsam wieder ab. Dezentralisierte Trassen werden bevorzugt. Aber auch die Sicherheit der Leitungen spielt eine erhebliche Rolle. Bei einer Leitungsbündelung mit 50 %iger Schutzstreifenüberlappung besteht die Gefahr, daß bei einem Bruch einer Leitung die andere zerstört wird.</p><p>Den Raumordnungsverfahren wird daher heute eine ganz besondere Bedeutung beigemessen.</p>
1987-07-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2513Möglichkeiten der Flächeneinsparung bei Stromleitungen2023-12-21T15:48:46+01:00Gerhard Wagner
<p>Spätestens mit der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung von 1985 ist die Relevanz der Forderung nach einer „flächensparenden und landschaftsschonenden Flächennutzungspolitik“ offenkundig. Die praktischen Konsequenzen dieser Forderung sind in den einzelnen Fachplanungen sehr unterschiedlich entwickelt. In dem Bereich der Stromleitungs-Trassenplanung ist eine Diskussion hierüber in den letzten fahren in Gang gekommen.</p><p>Es gibt mehrere direkte und indirekte Instrumente, die mit dem Ziel der Flächeneinsparung bei der Planung von Stromleitungen eingesetzt werden können. Die Stromwirtschaft selbst kann durch den Ausbau verbrauchsnaher, kapazitätsangepaßter Anlagen der Stromerzeugung bewirken, daß der überregionale Stromtransport reduziert oder der zumindest sonst notwendige Ausbau des zentralen Verbundnetzes entbehrlich wird. Durch Verkabelung und durch Maßnahmen der Netzrationalisierung entsteht ebenso ein erhebliches Potential der Flächeneinsparung. Netzrationalisierung kann auf dem Wege stärkerer Kooperation zwischen Verbund‑, Regional- und Orts-EVU bei Planung und Betrieb erfolgen, aber auch über eine Konzentration auf wenige leistungsfähige Spannungsstufen, über Höherspannung, über Mehrfachleitungen auf gemeinsamem Gestänge usw. Werden dabei Leitungen funktionslos, ist an Rückbau zu denken; eine kaum diskutierte und bislang nur wenig praktizierte Maßnahme.</p><p>Indirekt hat aber auch die Planungs- und Genehmigungspolitik Einflußmöglichkeiten insbesondere dann, wenn sie beispielsweise im Abwägungsprozeß von Raumordnungsverfahren oder in naturschutzrechtlichen Verfahren auch Bedarf, Null-Varianten und Alternativplanungen prüft. Auch die weitreichende Untersuchungspflicht der Energieaufsicht erfordert, daß sie neben Sicherheit und Preisgünstigkeit der Versorgung in gleichrangiger Weise Ziele des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung, also auch Ziele der Minimierung des Land- und Landschaftsverbrauchs, zu berücksichtigen hat.</p>
1987-07-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2514Zur Minderung von Umweltbelastungen beim Stromleitungstrassenbau nach dem Bundesnaturschutzgesetz2023-12-21T15:48:56+01:00Klaus Lohfink
<p>Vielerorts werden die Anforderungen, die die Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Planung und Durchführung des Baus von Stromtrassen erfordert, von den zuständigen Behörden unterschätzt.</p><p>Es muß vor der Prüfung der Ausführung und Alternativen allgemein die mögliche technische und wirtschaftliche Vermeidbarkeit (Notwendigkeit) des Vorhabens geprüft werden. Vermeidbare Vorhaben sind unzulässig. Auch wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach einer Abwägung überwiegen, ist ein Stromtrassenbau unzulässig.</p><p>Erst nach Bejahung des Überwiegens anderer Aspekte des allgemeinen Wohls über die des Naturschutzes und der Landschaftspflege kann für den Bau einer Stromtrasse die Prüfung auf die geringste Umweltbeeinträchtigung erfolgen.</p><p>Der „Stand der Technik“ bietet eine Reihe von Möglichkeiten zur Minimierung von Umweltbelastungen. Zur Durchsetzung von Minimierungen bei den Umweltbelastungen sind Grundkenntnisse des Leitungsbaus erforderlich.</p>
1987-07-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2515Energieversorgung in der Region Südostoberbayern2023-12-21T15:49:02+01:00Franz-Karl Pecher1987-07-31T00:00:00+02:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2516Fortentwicklung des Systems der Raumplanung durch Umweltverträglichkeitsprüfung?2023-12-21T15:51:26+01:00Dietrich Fürst
<p>Ausgehend von Beobachtungen, daß die praktische Raumplanung in eine Reihe von Dilemmata-Strukturen eingeklemmt ist, andererseits die Verbindung von Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung neue Handlungsmöglichkeiten verspricht, werden einige Konsequenzen für die Raumplanung diskutiert, die aus der „ökologischen Orientierung“ über die Umweltverträglichkeitsprüfung resultieren können. Zu diesen Konsequenzen gehören:</p>
1987-09-30T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2517Die Umweltverträglichkeitsprüfung und ihre etwaige Integration in das Raumordnungsverfahren2023-12-21T15:51:34+01:00Maria Henselmann
<p>Der Rat der EG erließ am 27. Juni 1985 die „Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten“. Diese Richtlinie muß von den Mitgliedstaaten bis zum 5. Juli 1988 in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, entweder eine selbständige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzuführen oder die UVP in bereits bestehende Verfahren zu integrieren. Die vorliegende Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die UVP in das Raumordnungsverfahren (ROV) integriert werden könnte, und kommt zu dem Ergebnis, daß das ROV zwar als erste Stufe der UVP geeignet ist, die UVP jedoch im nachfolgenden Genehmigungsverfahren fortgeführt werden sollte und somit zweistufig durchzuführen wäre.</p>
1987-09-30T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2518Wirtschaftsschwache Gebiete: Politik der offenen Hand oder Strategie der staatlich gestützten regionalen Eigenentwicklung?2023-12-21T15:51:42+01:00Folkwin Wolf
<p>Aktuelle Forschungsberichte signalisieren, daß die regionalen Entwicklungs- und Strukturdisparitäten auch in Zukunft – unter Umständen sogar verstärkt – fortbestehen werden, begünstigt u. a. durch weit- und binnenwirtschaftliche Strukturverschiebungen, technologische Entwicklungsprozesse und die Überlegenheit der dominierenden Wirtschaftszentren mit ihren institutionell und infrastrukturell überragenden Ausstattungen. Trotz überproportionaler finanzieller Förderung der wirtschaftsschwachen Regionen – vor allem im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung – ist es nicht gelungen, die regionalen Ungleichgewichte auf den Arbeitsmärkten entscheidend und nachhaltig zu verringern oder gar zu beseitigen. Ein Grund liegt mit darin, daß die staatlichen Fördermaßnahmen zu wenig die eigentlichen Ursachen regionaler Entwicklungs- und Strukturprobleme berücksichtigen und die regionalspezifischen Defizite und Engpässe nicht gezielt durch z. B. ressortkoordinierte Maßnahmen unter Beachtung der regionalen Prioritätserfordernisse angehen. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, welche konkreten Möglichkeiten bestehen, auf Basis des vorhandenen (Planungs‑, Organisations- und Förderungs‑) Instrumentariums eine wirksamere und umfassendere regionale Entwicklungspolitik als bisher durchzusetzen, die nicht nur globalen staatlichen Zielvorstellungen, sondern auch den Prioritätsüberlegungen der betroffenen Regionen gerecht werden.</p><p>Ausgangspunkt einer solchen Politik ist eine Strategie der staatlich gestützten regionalen Eigenentwicklung, d. h. eine Mobilisierung, Nutzung und Stärkung des in der Region ansässigen Potentials bei gleichzeitiger flankierender staatlicher finanzieller und institutioneller Förderung. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei sowohl die institutionalisierte Zusammenarbeit der insbesondere arbeitsmarktpolitisch bedeutsamen regionalen Organisationen als auch die Koordinierung von Planungen und Maßnahmen auf horizontaler Ebene (Fachressorts) und in vertikaler Richtung (Kommunen/Regionen/Land). Das zur Durchsetzung dieser Strategie geeignete planerische, organisatorische/institutionelle und förderpolitische Instrumentarium ist bereits existent. Es kann jedoch erst dann seine Wirkung entfalten, wenn die politische Bereitschaft und die administrative Fähigkeit zu seiner Anwendung gegeben sind und der Wille zur Konsensbildung der Beteiligten – unter Zurückstellung ressort- und gruppenspezifischen Konkurrenzdenkens – besteht.</p>
1987-09-30T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2519Externe Kontrolle in der Bundesrepublik Deutschland2023-12-21T15:51:50+01:00Heinrich GräberMathias Holst
<p>Der Aufsatz beschäftigt sich mit der räumlichen Dimension des Konzentrationsprozesses, indem Ahhängigkeits- und Beherrschungsbeziehungen zwischen Betrieben/Untemehmen auf die regionale Ebene projiziert und damit zu Ahhängigkeits- und Beherrschungsbeziehungen zwischen Regionen werden. Als Oberbegriff für diese Tatbestände verwenden wir den Begriff „Kontrolle“. Im räumlichen Kontext steht dabei die sogenannte externe Kontrolle – abhängige und beherrschende Einheiten haben ihren Standort in unterschiedlichen Regionen – im Vordergrund. Mit der Kontrollstruktur wird damit ein Strukturmerkmal in die Regionalforschung eingeführt, das zumindest im deutschsprachigen Raum noch neu ist.</p><p>Zunächst werden die definitorischen Grundlagen gelegt und der Kontrollbegriff abgeklärt. Wir unterscheiden nach verschiedenen Abhängigkeits- und Beherrschungsarten und danach, ob eine Kontrollmöglichkeit besteht (potentielle Kontrolle) bzw. von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird (faktische Kontrolle). Anschließend stellen wir die empirischen Quellen zur Kontrolle, ihren Informationsgehalt und ihre Probleme vor. Zu nennen sind hier die amtliche Statistik – insbesondere die Kartei im Produzierenden Gewerbe –, Untemehmenshandbücher, die Fusionsdaten des Kartellamtes sowie die Informationen aus Primärerhebungen.</p><p>Im letzten Abschnitt werden dann ausgewählte empirische Befunde zum Stand und zur Entwicklung räumlicher Kontrollverflechtungen im Verarbeitenden Gewerbe der Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. Das räumliche Bezugsraster besteht aus den siedlungsstrukturellen Raumtypen bzw. den Arbeitsmarktregionen.</p><p>Insgesamt kann gezeigt werden, daß die externe Kontrolle quantitativ bedeutend ist und ihre Einbeziehung in die regionale Strukturforschung von daher geboten erscheint. Vorliegende Wirkungsuntersuchungen zeigen deutlich, daß es vor allem sehr enge Zusammenhänge zwischen der Funktionalstruktur einer Region und der in diesem Beitrag behandelten Kontrollstruktur gibt, wobei die Kontrolle im theoretischen Wirkungsmodell die unabhängige (erklärende) Variable darstellt.</p>
1987-09-30T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2520Zweckzuweisungen für kommunale Investitionen – ein Instrument räumlicher Steuerung?2023-12-21T15:52:04+01:00Dieter Hotz
<p>Zweckzuweisungen für kommunale Investitionen gehören zu den Politikbereichen, in denen vielfältige Aufgaben der vertikalen und horizontalen Koordination bestehen. Nach einer theoretischen Herleitung des Zusammenhangs von Raumordnung und Zweckzuweisungen für kommunale Investitionen wird dargelegt, daß die räumliche Vollzugskontrolle der Zuweisungsvergabe noch in den Anfängen steht.</p><p>Daran anschließend werden die Ergebnisse einer Fallstudie über das Investitions- und Finanzierungsverhalten einer Mittelstadt Nordrhein-Westfalens vorgestellt. In dieser Untersuchung – vgl. Forschungen zur Raumentwicklung der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Band 16, Bonn 1987 – werden die Wirkungen von Zweckzuweisungen en detail anhand abgeschlossener Investitionsvorhaben – u. a. aus den Bereichen Schulbau, Sportstättenbau, Verkehrswegebau, Feuerwehrgebäude und Wanderwegebau – dargestellt.</p><p>Abschließend werden Reformmöglichkeiten der Zweckzuweisungsvergabe diskutiert und ein Ausblick gegeben.</p>
1987-09-30T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2521„Technopolis-Konzept“ und Probleme der japanischen Raumplanung2023-12-21T15:52:09+01:00Makoto Yamada
<p>In Heft 3, Jahrgang 1987 dieser Zeitschrift hat Joachim Günther die Tendenzen der gegenwärtigen japanischen Regionalpolitik erläutert. Dabei ging er besonders auf das Technopoliskonzept ein, das er im wesentlichen positiv beurteilt. Das Technopoliskonzept ist durch drei Grundgedanken gekennzeichnet: Außerhalb des großen Industriebandes von Tokyo nach Osaka werden Zentren der hochtechnologischen Produktion errichtet und damit die Voraussetzung einer räumlichen Dezentralisierung des Wachstums an gewerblichen Arbeitsplätzen geschaffen. Diese Technopolisstandorte sollen in enger Verbindung mit einer leistungsfähigen Bildungs- und Forschungsinfrastruktur ausgestattet werden und sie sollen auch im Wohnungsbereich attraktive Anziehungspunkte werden.</p><p>In seiner Replik auf diesen Beitrag stellt Professor Makoto Yamada nun Gesichtspunkte heraus, die der Verwirklichung dieser Technopoliskonzeption entgegenstehen könnten. Aus der Sicht der Redaktion ist der Beitrag von Professor Yamada eine Ergänzung des Beitrages von Herrn Günther, die es dem Leser ermöglicht, das Für und Wider dieser Planungskonzeption zu bewerten.</p>
1987-09-30T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2522Sind Eisenbahntarife raumordnungspolitisch noch interessant?2023-12-21T15:52:14+01:00Friedhelm Wollner1987-09-30T00:00:00+01:00Copyright (c) 1987 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023