Raumordnerisches Strukturkonzept für das Land Brandenburg

Ergebnisse eines Gutachtens

Authors

  • Wilhelmine Stürmer Prognos AG

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2097

Abstract

Dem raumordnerischen Strukturkonzept liegen zwei Szenarien zur Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung bis 2010 sowie kleinräumige Stärken‑/Schwächenanalysen und Potentialschätzungen für eine Vielzahl von Sachgebieten und Standortfaktoren zugrunde. Die Notwendigkeit eines konsequenten raumordnerischen Eingreifens- und Gegensteuerns wird vor diesem Hintergrund überdeutlich, zumal sich die räumlichen Ungleichgewichte kurz- bis mittelfristig zum Teil dramatisch verschärfen werden. Es gilt deshalb, mit der politischen Vorgabe eines raumordnerischen Leitbildes, das Berlin inmitten des Landes Brandenburg in seinen Funktionen für den Gesamtraum einbezieht, die spezifischen wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen der sehr unterschiedlich geprägten Teilräume des Landes Brandenburg aktiv für die Landesentwicklung zu nutzen. Dies leistet das Leitbild „Dezentrale Konzentration und ökologische Entwicklung“. Das Leitbild setzt auf Prioritäten bei der Zentren- und Siedlungsentwicklung auf dem sog. Brandenburger Ring. Und es verzahnt das Freiraumkonzept zur Naturraumentwicklung mit dem Konzept zentraler Orte und Verbindungsachsen. Anhand der drei Bausteine: „Freiraum-Konzept – Natur als Entwicklungspotential“, „Polyzentrale Landesentwicklung mit regionalen Entwicklungsschwerpunkten“ und „Verbindungsachsen und umweltverträgliches Verkehrskonzept“ wird das gemeinsame Handlungskonzept von Berlin und Brandenburg näher erläutert. Besondere Strategien für wichtige Teilräume des Landes sollen ein koordiniertes Handeln aller Ressorts unterstützen.

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References

(1) Das Gutachten liefert hierzu umfangreiche empirische Grundlagen in Form von kleinräumigen Stärken-Schwächen-Analysen nach einzelnen Sachgebieten und – sachgebietsübergreifend – für zentrale Orte und Teilräume des Landes Brandenburg.

(2) Im Rahmen des Gutachtens ist das Leitbild als mehrfarbiger integrierter Plan im Maßstab 1:300 000 dargestellt.

(3) Die genannten Nutzungen haben absoluten Vorrang. Andere Nutzungen sind nur insoweit möglich, wie sie die vorrangige Nutzung nicht beeinträchtigen.

(4) Sie sind vom Grundsatz her den genannten Nutzungen vorbehalten, alle anderen Nutzungen sollen diese Zweckbestimmung möglichst nicht beeinträchtigen.

(5) Dies sind in der Regel großräumige Gebiete mit besonderer Eignung für die genannte Nutzung. Die genaue Abgrenzung dieser Gebiete ist Aufgabe der Regionalplanung.

(6) Die konkrete Auswahl erfolgt nach bestimmten Kriterien. Ober- und Mittelzentren werden vom Land festgelegt, die Bestimmung der Grundzentren ist Aufgabe der Regionalplanung.

(7) Im Rahmen des Gutachtens wurden die diesbezüglichen Anforderungen an die verschiedenen Fachplanungen bereits konkretisiert.

(8) Als fünftes Oberzentrum Brandenburgs ist Berlin zu erwähnen.

(9) Im Gutachten sind diese ausführlicher dargestellt und durch umfassende Stärken-Schwächen-Analysen und Potentialschätzungen begründet.

Published

1993-03-31

Issue

Section

Research Article

How to Cite

1.
Stürmer W. Raumordnerisches Strukturkonzept für das Land Brandenburg: Ergebnisse eines Gutachtens. RuR [Internet]. 1993 Mar. 31 [cited 2025 Mar. 20];51(2,3):84-90. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2097

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