Brandenburg – Berlin: Modelle künftiger Zusammenarbeit

Authors

  • Gerd Schmidt-Eichstaedt Institut für Stadt- und Regionalplanung, TU Berlin

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2101

Abstract

Brandenburg und Berlin sind durch Nachbarschaft zur Zusammenarbeit verurteilt. Dies gilt besonders für die Regional- und Landesplanung. Solange es nicht zu einer Vereinigung der beiden Länder kommt, sind bei der räumlichen Planung drei Ebenen der Kooperation zu unterscheiden: Kooperation bei der Landesentwicklungsplanung, Kooperation bei der Regionalplanung und Kooperation bei der Bauleitplanung, insbesondere der Flächennutzungsplanung. Bei der Landesentwicklungsplanung haben sich die beiden Landesregierungen bereits auf eine Zusammenarbeit durch Staatsverträge geeinigt. Die vereinbarte gemeinsame Landesentwicklungsplanung kann die notwendigen Vorgaben und Aussagen für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg jedoch nicht mit der erforderlichen Genauigkeit leisten. Die Gründung eines regionalen Planungsverbands für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg wird vom Land Brandenburg mit nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Demnach kommt als hinreichend konkretes und verbindliches Ordnungsinstrument für den Großraum Berlin nur eine Koordination der Flächennutzungsplanung in Frage. Die Koordinierungsaufgabe sollte nicht durch einen Planungsverband nach § 205 BauGB, sondern durch einen Berlin-brandenburgischen Zweckverband mit beratender Funktion wahrgenommen werden. Strittige, aber notwendige Vorgaben können anläßlich der Genehmigung der Bauleitpläne durchgesetzt werden.

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References

(1) Dieser Beitrag beruht insgesamt auf dem Gutachten von Dieter Sauberzweig und Gerd Schmidt-Eichstaedt: Gemeinsame Landes- und Regionalplanung für Berlin und Brandenburg. – Berlin 1992 (veröffentlicht als Anlage zur Drucksache 12/2357 des Abgeordnetenhauses von Berlin)

(2) Vgl. Schmitz, Gottfried: Raumordnungsverband im Rhein-Neckar-Dreieck. In: Regional- und Landesplanung für die 90er Jahre. Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL). – Hannover 1990. = Forschungs- und Sitzungsberichte

(3) Vgl. Damkowski, Wulf: Ländergrenzen überschreitende Regionalverbände. In: NVwZ 1988, S. 297–303 (300) mit weiteren Nachweisen

(4) Abgedruckt in: Bielenberg, Walter; Erbguth, Wilfried: Söfker, Wilhelm: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder. Ergänzbarer Kommentar und systematische Sammlung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. – Bielefeld 1979 ff. (Loseblatt)

(5) Vgl. Rautenstrauch, Lorenz: Region Rhein-Main, Frankfurt und sein Umland (Planung, Politik, Perspektiven im Bereich des UVF). – Frankfurt a.M. 1988

(6) Dies ist gemäß der VO zur Durchführung des BauGB vom 4.2.1992 (GVB1. S. 65) das brandenburgische Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen in Cottbus.

Published

1993-03-31

Issue

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Research Article

How to Cite

1.
Schmidt-Eichstaedt G. Brandenburg – Berlin: Modelle künftiger Zusammenarbeit. RuR [Internet]. 1993 Mar. 31 [cited 2025 Feb. 18];51(2,3):111-6. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2101

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