Altlasten und Siedlungsflächenentwicklung

Auswirkungen auf Freiraumschutz und Brachflächenrecycling

Authors

  • Rainer Kahnert

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2474

Abstract

Die Problematik industrieller Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten) bat sich vor allem in altindustrialisierten Gebieten zu einem zentralen Problem der Umwelt- und Stadtentwicklungspolitik entwickelt. Weder die genaue Zahl noch das Gefährdungspotential noch die Möglichkeiten einer Sanierung belasteter Flächen sind bislang hinreichend geklärt. Städte und Gemeinden konzentrieren sich gegenwärtig auf die Erfassung und Gefahrenabschätzung der kontaminierten Flächen und auf Maßnahmen zur Abwehr akuter Gefährdung.

In vielen Fällen sind von dieser Problematik aber auch Konzepte zur Wiedernutzung industrieller Brachflächen betroffen. Diese Konzepte werden bei Verdacht auf Kontamination in der Regel zurückgenommen bzw. ihre Realisierung wird ausgesetzt. Teilweise sind dabei auch Nutzungsbeschränkungen oder Veränderungen von Nutzungskonzepten zu beobachten. Darüber hinaus geht die Akzeptanz potentieller Folgenutzer, auf alten Industrieflächen zu investieren, durch die Kenntnis über Verunreinigungen deutlich zurück.

Damit aber wird die Strategie, für die weitere Siedlungsentwicklung bevorzugt brachliegende Flächen wiederzunutzen, ernsthaft in Frage gestellt. Diese Brachen sind aber in der Regel zur Deckung des Siedlungsflächenbedarfes in kommunalen Entwicklungskonzepten fest eingeplant. Es ergeben sich daher Flächendefizite, die wiederum durch die Erschließung von Freiflächen am Stadtrand gedeckt werden sollen. Eine solche Vorgehensweise steht aber im Widerspruch zu den Zielen übergeordneter Planungsträger für einen verstärkten Schutz des Freiraums.

Ob und wie diese Flächen für die weitere Siedlungsentwicklung verwendet werden können, ist noch offen. Strategien zur Problemlösung bewegen sich zwischen einer nutzungsabhängigen Sanierung, deren Intensität sich an den Nutzungsvorstellungen der kommunalen Planung orientiert, und einer belastungsabhängigen Nutzung, bei der die Art der Nachnutzung vom Ausmaß der Kontaminationen bestimmt wird. In der Praxis werden Kompromisse zwischen diesen beiden Polen gefunden werden müssen. Kurz- und mittelfristig ist jedoch in vielen Kommunen eine erhebliche Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten abzusehen.

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References

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In Nordrhein-Westfalen werden Bebauungspläne, bei denen der Verdacht auf Altlasten nicht hinreichend ausgeräumt wurde, von den Regierungspräsidenten nicht mehr genehmigt. Einige Städte berücksichtigen diese Problematik auch bei Baugenehmigungen nach § 34 oder § 35 BauGB und verlangen von Investoren und Bauherren einen Nachweis darüber, daß die Bodenqualität dem Vorhaben nicht entgegensteht.

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Viele der Kontaminationen sind von Betrieben verursacht worden, die längst nicht mehr existieren. In anderen Fällen – vor allem bei ehemaligen Deponien – haben die Verursacher nach dem damaligen Rechtsverständnis korrekt gehandelt, da die langfristigen Folgen der Existenz bestimmter Stoffe im Boden nicht bekannt waren. Um auch derartige Fälle sanieren zu können, ohne daß die öffentliche Hand die Kosten allein zu tragen hätte, wurden Fondsregelungen oder freiwillige Vereinbarungen nach dem Prinzip US-amerikanischer Modelle angeregt. Vor allem die Chemische Industrie hat sich jedoch verbissen gegen derartige Lösungen gewehrt, so daß entsprechende Modelle nicht durchgesetzt werden konnten.

Allenfalls sind Rückschlüsse aus der bisherigen Grundstücksnutzung und den dort angewendeten Produktionsverfahren möglich. Genaue Aussagen zum tatsächlichen Gefährdungsgrad können damit aber nicht gemacht werden.

Published

1988-05-31

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Research Article

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1.
Kahnert R. Altlasten und Siedlungsflächenentwicklung: Auswirkungen auf Freiraumschutz und Brachflächenrecycling. RuR [Internet]. 1988 May 31 [cited 2026 Sep. 26];46(3):107-13. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2474

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