Empfehlungen für den Einsatz entwicklungsorientierter Instrumente zur Liegenschaftspolitik der Länder Brandenburg und Berlin

Authors

  • Tassilo Braune Freie und Hansestadt Hamburg Baubehörde – Landesplanungsamt
  • Hans-Jürgen Heide
  • Hans Pohle
  • Werner Schramm

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2177

Abstract

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands und der Entscheidung für die Bundeshauptstadt Berlin sind für diese Stadt, ihr wiedergewonnenes regionales Umfeld und das Land Brandenburg vorausschauend strategische Entwicklungskonzepte zu entwickeln. Dazu gehört zwingend eine operativ schlagkräftig ausgestattete, öffentliche Liegenschaftsorganisation. Daher wird empfohlen, daß der für öffentliche Zwecke nicht direkt genutzte fiskalische Grundbesitz des Bundes, der Länder und der Kommunen in beiden Ländern in rechtsfähige Sondervermögen eingebracht wird. Diese sollten in einer Art Holding Brandenburgisch-Berliner Landvermögen (Landerschließungsfond Brandenburg-Berlin, Stiftung Landespflege) zusammengefaßt werden, um ein koordiniertes Handeln sicherzustellen. Sie handeln unabhängig von den öffentlichen Haushalten nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und sind vermögenserhaltend zu führen.

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Published

1994-01-31

Issue

Section

Research Article

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1.
Braune T, Heide H-J, Pohle H, Schramm W. Empfehlungen für den Einsatz entwicklungsorientierter Instrumente zur Liegenschaftspolitik der Länder Brandenburg und Berlin. RuR [Internet]. 1994 Jan. 31 [cited 2026 Aug. 15];52(1):55-61. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2177

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