Empfehlungen für den Einsatz entwicklungsorientierter Instrumente zur Liegenschaftspolitik der Länder Brandenburg und Berlin

Autor/innen

  • Tassilo Braune Freie und Hansestadt Hamburg Baubehörde – Landesplanungsamt
  • Hans-Jürgen Heide
  • Hans Pohle
  • Werner Schramm

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2177

Abstract

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands und der Entscheidung für die Bundeshauptstadt Berlin sind für diese Stadt, ihr wiedergewonnenes regionales Umfeld und das Land Brandenburg vorausschauend strategische Entwicklungskonzepte zu entwickeln. Dazu gehört zwingend eine operativ schlagkräftig ausgestattete, öffentliche Liegenschaftsorganisation. Daher wird empfohlen, daß der für öffentliche Zwecke nicht direkt genutzte fiskalische Grundbesitz des Bundes, der Länder und der Kommunen in beiden Ländern in rechtsfähige Sondervermögen eingebracht wird. Diese sollten in einer Art Holding Brandenburgisch-Berliner Landvermögen (Landerschließungsfond Brandenburg-Berlin, Stiftung Landespflege) zusammengefaßt werden, um ein koordiniertes Handeln sicherzustellen. Sie handeln unabhängig von den öffentlichen Haushalten nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und sind vermögenserhaltend zu führen.

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Veröffentlicht

1994-01-31

Ausgabe

Rubrik

Forschungsbeitrag

Zitierweise

1.
Braune T, Heide H-J, Pohle H, Schramm W. Empfehlungen für den Einsatz entwicklungsorientierter Instrumente zur Liegenschaftspolitik der Länder Brandenburg und Berlin. RuR [Internet]. 31. Januar 1994 [zitiert 15. August 2026];52(1):55-61. Verfügbar unter: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2177

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