Regionalbeihilfen und Kohäsion Tragweite und Grenzen gemeinschaftlicher Maßnahmen Autor/innen Alfredo Marques Generaldirektion für Wettbewerb, Kommission der Europäischen Gemeinschaften DOI: https://doi.org/10.14512/rur.2186 Abstract Die Finanzhilfen an Unternehmen, insbesondere für deren produktionswirksame Investitionen, sind eines der wichtigsten Instrumente der von der Europäischen Gemeinschaft in den Jahren 1989–1993 durchgeführten Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (Kohäsion). Sie ist, kurzgefaßt, ausgerichtet auf den Ausgleich der strukturellen Wettbewerbsnachteile der am wenigsten entwickelten Regionen der Union. Hierzu sind diese Regionen in den Genuß erheblicher finanzieller Transfers aus den Strukturfonds gekommen.Der vorliegende Beitrag versucht indessen darzulegen, daß trotz der bedeutenden Auswirkungen dieser innergemeinschaftlichen Solidarität die Möglichkeiten der unterentwickelten Regionen im Bereich der Hilfen für Unternehmen im allgemeinen hinter denen der prosperierenden Regionen Zurückbleiben. Der Verfasser schlägt für die nächste Programmperiode der Strukturfonds, beginnend 1994, drei Arten von Maßnahmen zur Vermeidung dieser Situation vor. Downloads Download-Daten sind nocht nicht verfügbar. Literaturhinweise (1) Vgl.: Erster, zweiter und dritter Bericht über staatliche Beihilfen in der Europäischen Gemeinschaft (...). Hrsg.: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (K.E. G.) 1988, 1990 und 1992. Die erwähnten Angaben beziehen sich auf das verarbeitende Gewerbe. (2) ifo Institut für Wirtschaftsforschung: An empirical assessment of factors shaping competitiveness in problem regions. – München 1989, K.E.G. 1990. (3) Die Angaben zur Finanzierung durch die Gemeinschaft beziehen sich auf die veranschlagten, nicht auf die tatsächlichen Ausgaben. Spätere Veränderungen gegenüber den hier angegebenen Zahlen sind daher möglich, dürften aber keinen großen Einfluß auf die relative Lage der Randgebiete, wie sie in diesem Artikel beschrieben ist, während des Berichtszeitraums oder der Jahre danach bis 1993 haben (letzter Zeitraum einschl. Portugal, wo die – ursprünglich nicht vorgesehene – FORD/VW-lnvestition eine besonders hohe Beihilfe erhalten wird). (4) Dok. C(89) 287 v. 15. Februar 1988. Siehe auch: Die Regionen in den neunziger Jahren (Vierter periodischer Bericht), K.E.G. 1991. (5) Die Angaben entstammen folgenden Quellen: – Für 1980: Die Regionen in den 90er Jahren, op. cit. [vgl. Anm. (4)], S. 60. – Für 1986 bis 1988: EFRE-Jahresberichte. – Für 1989–1991 und 1989–1993: (Erster) Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds, K.E.G. 1989 [KOM(90)516 endg. v. 20. Oktober 1990], (6) Vgl.: Rapport du Groupe de réflexion sur le rôle des finances publiques dans l’intégration européenne (MacDougall-Bericht), K.E.G. 1977, Bd. 1, S. 31 und 39. Diese sowie die weiteren demselben Band entnommenen und später angeführten Angaben beziehen sich auf den Beginn der 70er Jahre. Das hieraus resultierende Bild dürfte sich seither nicht sonderlich geändert haben. (7) Vgl.: EG-Haushaltsvademekum, K.E.G., 3. Aufl. 1991. Die zitierten prozentualen Angaben beziehen sich auf die Auszahlungen. (8) Vgl.: Von der Einheitlichen Europäischen Akte zu der Zeit nach Maastricht – Ausreichende Mittel für unsere ehrgeizigen Ziele, K.E. G. 1992 [KOM( 92)2000 endg. v. 11. Februar 1992] (9) Vgl.: Die gemeinschaftlichen Strukturpolitiken – Bilanz und Perspektiven, K.E.G. 1992 [KOM (92)84 endg. v. 24 März 1992] (10) MacDougall-Bericht, op. cit. [vgl. Anm. (6)], Bd. I, S. 33 (11) Europäische Wirtschaft, Nr. 50 v. Dezember 1991, K.E.G., S. 188 (12) MacDougall-Bericht, op. cit. [vgl. Anm. (6)], Bd. I, S. 14 und 68–72 (13) Vgl.: Die öffentlichen Finanzen der Gemeinschaft in der Zeit bis 1977, K.E.G. 1992 [KOM (92) 2001 endg. v. 10. März 1992] (14) Zu den geringen Folgen des Vertrags von Maastricht im Haushaltsbereich und zu den fehlenden bundesstaatlichen Merkmalen vgl. baché, P; jouret, ph.. Le budget dans la Communauté après Maastricht. In: Revue du Marché Commun et de l’Union Européenne, Nr. 359 v. Juni 1992 (15) Vgl.: Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates v. 25. Juni 1988 (ABl. Nr. L 158 v. 15. Juli 1988) (16) Mitteilung der Kommission über die Methode zur Anwendung von Artikel 92 Absätze 3 a) und c) auf Regionalbeihilfen (ABl. Nr. C 212 v. 12. August 1988) (17) Ebenda (18) Vgl.: Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 des Rates v. 19. Dezember 1988 (ABl. Nr. L 374 v. 31. Dezember 1988) (19) Siehe Anm. (16) (20) Die der Reform von 1988 vorausgehende und unter dem Titel “Padoa-Schioppa-Bericht” bekannte Studie sah angesichts eines Gebietsanteils von 20 % für das Ziel Nr. 1 einen Anteil von 10 % für Gebiete mit rückläufiger industrieller Entwicklung (Ziel Nr. 2) vor. Siehe padoa-schioppa, t.. Efficacité, stabilité, équité (mit einem Vorwort von Jacques Delors). = Economica, Paris 1987, S. 124. Wie oben dargelegt, beträgt die (derzeitige) tatsächliche Aufteilung jeweils um 21 % bzw. 16,5 %. (21) Quelle: K.E.G., GD IV.E.3 (22) Ebenda (23) Vgl.: Dritter Bericht über staatliche Beihilfen in der Europäischen Gemeinschaft (...), op. cit. [vgl. Anm. (1)] (24) Gemeinschaftsrahmen für Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen (ABl. Nr. C 213 v. 19. August 1992) Downloads PDF XML Veröffentlicht 1994-03-31 Ausgabe Bd. 52 Nr. 2 (1994) Rubrik Forschungsbeitrag Lizenz Copyright (c) 1994 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023 Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International. Artikel in Raumforschung und Raumordnung - Spatial Research and Planing werden unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Seit Jahrgang 79, Ausgabe 2, erfolgt die Veröffentlichung im Lizenzmodell CC BY 4.0 (Creative Commons Attribution 4.0 International License). Von Jahrgang 77 Ausgabe 1 bis Jahrgang 79 Ausgabe 1 wurden alle Artikel unter einer CC BY-SA-Lizenz veröffentlicht. Frühere Jahrgänge wurden von oekom 2022 unter the Lizenz CC BY 4.0 wiederveröffentlicht. Zitierweise 1.Marques A. Regionalbeihilfen und Kohäsion: Tragweite und Grenzen gemeinschaftlicher Maßnahmen. RuR [Internet]. 31. März 1994 [zitiert 15. August 2026];52(2):127-3. Verfügbar unter: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2186 Zitierformate ACM ACS APA ABNT Chicago Harvard IEEE MLA Turabian Vancouver Bibliografische Angaben herunterladen Endnote/Zotero/Mendeley (RIS) BibTeX Teilen
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