Finanzausgleich für zentrale Orte?

Die Berücksichtigung zentralörtlicher Aufgaben und Belastungen im Kommunalen Finanzausgleich

Autor/innen

  • Holger Schelpmeier Anton-Bruckner-Straße 6, 85591, Vaterstetten

DOI:

https://doi.org/10.1007/BF03184340

Schlagwörter:

Article

Abstract

Die Finanzflüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich können als eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente zur Umsetzung des Zentrale-Orte-Konzepts gelten. Allerdings werden die zentralörtlichen Aufgaben und Belastungen in den einzelnen Finanzausgleichsgesetzen der Länder durch zum Teil ganz unterschiedliche Instrumente berücksichtigt. Nur wenige Länder nehmen

 

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Literaturhinweise

Karrenberg, H.; Münstermann, E.: Der Gemeindefinanzbericht (1993). Die Berücksichtigung der Zentralität nach geltendem Finanzausgleichsrecht. In: Der Städtetag (1993) Nr. 2, S. 142

In dem gatachten: (Parsche; Steinherr: der kommunale Finanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen. Hrsg.: ifo-Institut. — München 1995. = ifo-Studien zur Finanzpolitik, Bd. 59.)

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Veröffentlicht

1998-07-31

Ausgabe

Rubrik

Forschungsbeitrag

Zitierweise

1.
Schelpmeier H. Finanzausgleich für zentrale Orte? Die Berücksichtigung zentralörtlicher Aufgaben und Belastungen im Kommunalen Finanzausgleich. RuR [Internet]. 31. Juli 1998 [zitiert 15. August 2026];56(4):299–306. Verfügbar unter: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/1035

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