Gebührenpolitik im Fernmeldewesen und Raumordnung Authors Norbert Kordey empirica Gesellschaft für Kommunikations- und Technologieforschung mbH DOI: https://doi.org/10.14512/rur.2485 Abstract Im Hinblick auf die Entfernungsabhängigkeit der Gebühren gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Fernmeldediensten. Insbesondere bei denjenigen Diensten, die als Netzinfrastruktur das Fernsprechnetz nutzen, hängt die Gebührenhöhe stark von der Entfernung ab. Aufgrund der technischen Entwicklung entspricht diese Gebührenregelung jedoch nicht mehr den bei der Bereitstellung der Dienste entstehenden Kosten.Von regionalpolitischer Seite wird ein Abbau der Entfernungskomponente bzw. eine entfernungsunabhängige Gebührenregelung vorgeschlagen, die dazu beitragen soll, bestehende Benachteiligungen peripherer Räume zu vermindern. Ordnungspolitiker und kommunikationsintensive Betriebe fordern kostenorientierte Tarife, was z. B. die Gebühren für Ferngespräche erheblich vermindern würde. Vorliegender Beitrag untersucht am Beispiel des Telefons, welche Gebührenstrategie aus raumordnungspolitischer Sicht zu unterstützen ist und kommt zu folgendem Ergebnis:Entfernungsunabhängige Gebühren bedeuten nicht nur eine Verbilligung der Ferngespräche, sondern auch eine erhebliche Verteuerung der Nahgespräche. Letzteres würde insbesondere Haushalte und Betriebe mit überwiegend nahversorgender Funktion benachteiligen. Die Forderung nach einer generellen Kostenorientierung der Fernmeldegebühren läuft auf eine Aufweichung des Prinzips der Tarifeinheit im Raum hinaus, was eindeutig raumordnungspolitischen Interessen entgegensteht. Unterstützenswert erscheint hingegen eine Strategie, die versucht, den Gebührensprung an der Nahbereichsgrenze durch eine Erhöhung der Taktzeiten über mittlere Distanzen abzubauen. Downloads Download data is not yet available. References Dieser Beitrag beruht auf Erkenntnissen eines empirica-Gutachtens für das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit dem Titel “Raumordnungspolitische Bewertung unterschiedlicher Strategien der Tarif- und Gebührenpolitik im Fernmeldewesen“. Das Gebührenkonzept ’89 ist nicht direkt vergleichbar mit den Modellen des “Tarif 90“. Im ”Tarif 90“ wird in allen Modellvarianten die mittlere Kostendeckung über alle Entfernungszonen und Tarifstufen, die beim gültigen Tarif 138 % beträgt, einheitlich auf 120 % festgesetzt. Statt über 3 Mrd. DM, wie bei den Modellen des ”Tarif 90“, werden beim neuen Tarif nur noch Mindereinnahmen von jährlich 1,8 Mrd. DM erwartet. Arnold, H.: Regionale Unterschiede in der Belastung von Unternehmen mit Post- und Fernmeldegebühren. Untersuchung im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. IFO-Institut für Wirtschaftsforschung. – München 1987. 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