Planungsrecht und Planungsregeln beim Bau von Versorgungsleitungen

– Zum Problem der Leitungsbündelung –

Authors

  • Horst Joachim

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2512

Abstract

Der in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehende Raum für Versorgungsleitungen und Versorgungsanlagen wird immer kleiner, die Leitungsverlegung immer schwieriger und langwieriger. Woran liegt diesf

Art. 14 des Grundgesetzes, unserer Verfassung, garantiert das Privateigentum. Freihändig privatrechtlich die notwendigen dinglichen Leitungsrechte zu erwerben, ist heute sehr schwer. Fast jeder Grundstückseigentümer möchte sein Eigentum frei und unbelastet haben. Enteignungsverfahren, die sehr langwierig sind, werden erforderlich. Umweltschützer melden sich. Forstgesetze bringen zustätzliche Schwierigkeiten, usw.

Angesichts dieser Schwierigkeiten ist eine sorgfältige Trassenplanung notwendig intern wie extern. Trassenbündelungen werden von den Bürgern nicht mehr so ohne weiteres hingenommen. Das bringt jedoch das Problem der größeren benötigten Flächen. Von dem raumplanerischen Institut der Trassenbündelung geht man daher langsam wieder ab. Dezentralisierte Trassen werden bevorzugt. Aber auch die Sicherheit der Leitungen spielt eine erhebliche Rolle. Bei einer Leitungsbündelung mit 50 %iger Schutzstreifenüberlappung besteht die Gefahr, daß bei einem Bruch einer Leitung die andere zerstört wird.

Den Raumordnungsverfahren wird daher heute eine ganz besondere Bedeutung beigemessen.

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References

Joachim, Horst: Der landesplanerische Grundsatz der Bündelung von Versorgungsleitungen und seine Grenzen aus planerischer, technischer und rechtlicher Sicht. In: Deutsches Verwaltungsblatt v. 1. 4. 1980, S. 271 ff.

Joachim, Horst: Zur Problematik der Schutzstreifen für Erdgasleitungen im Hochdruckbereich – rechtliche und technische Aspekte. In: 3R international, 25. Jahrg., H. 6/86, S. 307–311.

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Joachim, Horst: Raumordnungs- und Entschädigungsprobleme beim Bau von Energieleitungen. In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 31. Jg. (1981), H. 11/12, S. 873 ff.

Vgl. Anm. 1.

Klinger, Heinz: Raumordnerischer Handlungsspielraum aus der Sicht der Energieversorgungsunternehmen. In: Informationen zur Raumentwicklung 1986, H. 6/7, S. 517 ff.

Vgl. Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreiches der Niederlande über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung vom 17. 1. 1977 (BGBl. 1977, Teil II, S. 35, 36).

Vgl. ferner Ladewig: Die Energieversorgungsunternehmen in der Raumordnung, Dissertation, Köln 1969.

Vgl. Anm. 4.

Published

1987-07-31

Issue

Section

Research Article

How to Cite

1.
Joachim H. Planungsrecht und Planungsregeln beim Bau von Versorgungsleitungen: – Zum Problem der Leitungsbündelung –. RuR [Internet]. 1987 Jul. 31 [cited 2024 Apr. 27];45(4):151-6. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2512