Zur Minderung von Umweltbelastungen beim Stromleitungstrassenbau nach dem Bundesnaturschutzgesetz

Authors

  • Klaus Lohfink

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2514

Abstract

Vielerorts werden die Anforderungen, die die Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Planung und Durchführung des Baus von Stromtrassen erfordert, von den zuständigen Behörden unterschätzt.

Es muß vor der Prüfung der Ausführung und Alternativen allgemein die mögliche technische und wirtschaftliche Vermeidbarkeit (Notwendigkeit) des Vorhabens geprüft werden. Vermeidbare Vorhaben sind unzulässig. Auch wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach einer Abwägung überwiegen, ist ein Stromtrassenbau unzulässig.

Erst nach Bejahung des Überwiegens anderer Aspekte des allgemeinen Wohls über die des Naturschutzes und der Landschaftspflege kann für den Bau einer Stromtrasse die Prüfung auf die geringste Umweltbeeinträchtigung erfolgen.

Der „Stand der Technik“ bietet eine Reihe von Möglichkeiten zur Minimierung von Umweltbelastungen. Zur Durchsetzung von Minimierungen bei den Umweltbelastungen sind Grundkenntnisse des Leitungsbaus erforderlich.

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References

Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3574; 1977 I S. 650), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. Juni 1980 (BGBl. I S. 649) und Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 10. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2349); Neufassung vom 12. März 1987 (BGBl. I S. 889). Die Neufassung gilt seit dem 1. Januar 1987.

Lorz, A.: Naturschutzrecht mit Artenschutz... (Beck-Kommentar). – München 1985.

Jacob, M.: Sicherung der Umweltbelange bei Leitungen der öffentlichen Energieversorgung. In: Recht der Elektrizitätswirtschaft, Jg. 46 (1985), Heft 6.

OVG Koblenz, Natur und Recht (1981), Heft 28.

Niemand würde z. B. im Falle von Autobahnen – als gleichrangige Infrastrukturaufgabe wie Stromtrassen – ein Territorialprinzip für sinnvoll halten, wie es in der Elektrizitätsversorgung üblich ist.

§ 8 Abs. 3 BNatSchG im Falle des Eingriffes.

Aus Platzgründen erfolgt hier keine Wiedergabe des Gesetzestextes.

Der Frage nach dem Ausgleich – im Sinne eines echten örtlich und eingriffsbezogenen Ausgleichs – für unvermeidbare Beeinträchtigungen soll im Rahmen des Themas nicht weiter nachgegangen werden. Diese echten Ausgleichsmaßnahmen stellen keine Probleme dar, da diese an Ort und Stelle des Eingriffs ausgeführt, zu einem Ausgleich führen. Zudem kommen diese Ausgleichsmöglichkeiten beim Stromleitungstrassenbau wegen der Qualität der Eingriffe allenfalls als Teilausgleich z. B. durch den Abbau einer alten Leitung für eine neue in Frage.

Zur Erheblichkeit von Beeinträchtigungen, Eingriffsdefinition und zum Ausgleich von seiten der Elektrizitätswirtschaft bei Jacob, M.: Eingriffe in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich – Zur Eingriffskompensation nach § 8 BNatSchG unter besonderer Berücksichtigung von Energieversorgungsleitungen –. In: Recht der Elektrizitätswirtschaft, Jg. 46 (1985), Heft 7.

Eidgenössisches Departement des Innern/Bundesamt für Forstwesen (Hrsg.): Elektrizitätsübertragung und Landschaftsschutz. Erarbeitet von der Arbeitsgruppe “Energieübertragung und Landschaftsschutz“. – Bern 1980.

Knauer, F: Aspekte und Maßnahmen für einen landschaftsschonenden Leitungstrassenbau. In: Inform. z. Raumentwickl., Bonn (1985) H. 7/8, S. 675.

Systeme 110 kV , Al/St 265/35, Zugspannung 77 N/qmm.

Horizontales Feld. Zugspannung 77 N/qmm.

Zugspannung 77 N/qmm, einseitiger Schutzbereich am Mast 12 m.

Hölzinger, J.; Haas, D.; Fiedler, G. u. Wissner, A.; Heijnis, R.: Verdrahtung der Landschaft – Auswirkungen auf die Vogelwelt –. In: Ökologie der Vögel, Band 2 (Sonderheft) Stuttgart 1980, Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Bundes für Vogelschutz.

Zur Verminderung des Drahtanfluges hat sich die sog. rote Vogelschutzspirale aus Plastik am besten bewährt.(Verf.)

Vogelschutz an Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV – Erläuterungen zu Abschnitt 8.10 “Vogelschutz” der Bestimmung DIN VDE 0210/12.85 –. Herausgegeben von der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke. – Frankfurt 1986.

Finsterwalder, R; Dangel, L.; Brandt, E.; Desch, H.-P.: Eine kompakte 110-kV-Freileitung mit konischen Stahlvollwandmasten für die Versorgung des Kleinen Walsertales. In: Elektrizitätswirtschaft, Jg. 85 (1986), Heft 6.

Bannach, H.-D.; Weidl, H.: 10 Jahre 380-kV-Betrieb und 60 Jahre Bau von Hochspannungsfreileitungen im Netz der VEW. In: Elektrizitätswirtschaft, Jg. 84 (1985), Heft 23.

Published

1987-07-31

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Research Article

How to Cite

1.
Lohfink K. Zur Minderung von Umweltbelastungen beim Stromleitungstrassenbau nach dem Bundesnaturschutzgesetz. RuR [Internet]. 1987 Jul. 31 [cited 2024 Apr. 27];45(4):168-75. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2514