Die Umweltverträglichkeitsprüfung und ihre etwaige Integration in das Raumordnungsverfahren

Authors

  • Maria Henselmann

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2517

Abstract

Der Rat der EG erließ am 27. Juni 1985 die „Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten“. Diese Richtlinie muß von den Mitgliedstaaten bis zum 5. Juli 1988 in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, entweder eine selbständige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzuführen oder die UVP in bereits bestehende Verfahren zu integrieren. Die vorliegende Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die UVP in das Raumordnungsverfahren (ROV) integriert werden könnte, und kommt zu dem Ergebnis, daß das ROV zwar als erste Stufe der UVP geeignet ist, die UVP jedoch im nachfolgenden Genehmigungsverfahren fortgeführt werden sollte und somit zweistufig durchzuführen wäre.

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References

Der Begriff kommt aus dem Amerikanischen und ist eine Übersetzung von “environmental impact Statement“; in den USA wurden bereits ab 1970 UVPen durchgeführt; (ausführlich mit der UVP in den USA haben sich z. B. Carrel, 1980 und Böttcher, 1983 beschäftigt).

In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise kein ROV. Die meisten ROV werden von den höheren Landesplanungsbehörden, also den Regierungen durchgeführt; bestimmte Maßnahmen des Bundes und des Landes übernimmt das StMLU als oberste Landesplanungsbehörde.

Zur Verbandsbeteiligung sei auf Schoeneberg( 1984, S. 233 ff.) verwiesen.

Mit Nachbarländern, die nicht EG-Mitglieder sind, müßten entsprechende Verträge abgeschlossen werden, die einen gegenseitigen Informationsaustausch sicherstellen.

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Published

1987-09-30

Issue

Section

Research Article

How to Cite

1.
Henselmann M. Die Umweltverträglichkeitsprüfung und ihre etwaige Integration in das Raumordnungsverfahren. RuR [Internet]. 1987 Sep. 30 [cited 2024 Apr. 27];45(5,6):195-200. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2517