Zweckzuweisungen für kommunale Investitionen – ein Instrument räumlicher Steuerung?

Authors

  • Dieter Hotz

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2520

Abstract

Zweckzuweisungen für kommunale Investitionen gehören zu den Politikbereichen, in denen vielfältige Aufgaben der vertikalen und horizontalen Koordination bestehen. Nach einer theoretischen Herleitung des Zusammenhangs von Raumordnung und Zweckzuweisungen für kommunale Investitionen wird dargelegt, daß die räumliche Vollzugskontrolle der Zuweisungsvergabe noch in den Anfängen steht.

Daran anschließend werden die Ergebnisse einer Fallstudie über das Investitions- und Finanzierungsverhalten einer Mittelstadt Nordrhein-Westfalens vorgestellt. In dieser Untersuchung – vgl. Forschungen zur Raumentwicklung der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Band 16, Bonn 1987 – werden die Wirkungen von Zweckzuweisungen en detail anhand abgeschlossener Investitionsvorhaben – u. a. aus den Bereichen Schulbau, Sportstättenbau, Verkehrswegebau, Feuerwehrgebäude und Wanderwegebau – dargestellt.

Abschließend werden Reformmöglichkeiten der Zweckzuweisungsvergabe diskutiert und ein Ausblick gegeben.

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References

“Der gebende Verband wird sich sichern müssen, daß das empfangende Glied den Betrag überhaupt für den Zweck der Bestimmung verwendet, er wird vorher prüfen, ob der Zweck erfüllungswürdig ist und daß dem Glied die eigenen Mittel dazu fehlen, er wird die Grundsätze für die Durchführung aufstellen, deren Einhaltung überwachen, über die ausgegebenen Mittel Abrechnung verlangen, usw.: der gebende Verband kontrolliert also den empfangenden.“

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Reissert, B.; Hesse, B.: a. a. O., S. I.

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Dies trifft insbesondere für Prozeßanalysen zu; vgl. Hellstern, G.; Wollmann, W.: Sanierungsmaßnahmen – Städtebauliche und stadtstrukturelle Wirkungen (Methodische Vorstudie). – Bonn 1978.

Vgl. Hotz, D.: Zweckzuweisungen und kommunales Investitionsverhalten. Ein Beitrag zur empirischen Wirkungsforschung. – Bonn 1987. = Forschungen zur Raumentwicklung, Bd. 16.

“Neu” ist dieser Fallstudienansatz über die Wirkungen von Zweckzuweisungen nicht. Vgl. z. B. Bossow, M.: Die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus in Baden-Württemberg durch Bund, Land und Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung einiger gemeinsam finanzierten Straßenbaumaßnahmen in Konstanz. Verwaltungswissenschaftliche Diplomarbeit an der Universität Konstanz 1974; derselbe: Öffentlicher Nahverkehr und Politik, Fallstudien über Interessenverflechtungen und -kollisionen am Beispiel der Städte Stuttgart und Freiburg. – München 1980; Glass, C: Die Realität der Kommunalaufsicht. – Köln u. a. 1967; Schwarz, G. P.: Untersuchungen zur Effizienz der im baden-württembergischen Einzugsgebiet des Bodensees durchgeführten Reinhaltemaßnahmen 1961–1971. Verwaltungswissenschaftliche Diplomarbeit an der Universität Konstanz 1973.

Da die Untersuchung nur in einer Stadt erfolgte, besitzen deren Ergebnisse eo ipso nur eine geringe Verallgemeinerungsfähigkeit. Durch das angewandte Methodmix wurde jedoch ein Ansatz gewählt, der über die bisherigen Fallstudienuntersuchungen hinausgeht.

Vgl. z. B. Abbau staatlicher Zweckzuweisungen sowie Harmonisierung und Vereinfachung der Zuweisungsverfahren im kommunalen Bereich, Bericht der Projektgruppe “Zuwendungsrichtlinien gemeindlicher Bereich” beim Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen. – Düsseldorf 1981.

Vgl. z. B. Förderungsgrundsätze für die Städtebauförderung, Runderlaß des Ministers für Landes- und Stadtentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7.7.1981MBl. NW. S. 1536; Richtlinien für die Gewährung von Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen, Runderlaß des Ministers für Landes- und Stadtentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. 3. 1983, MBl. NW. S. 716.

Hierunter ist zum einen die Umwandlung von Zweckzuweisungen in allgemeine Zuweisungen zu verstehen, die vor allem von den kommunalen Spitzenverbänden erhoben wird. Zum anderen fällt hierunter auch die Umwandlung von Zweckzuweisungen in Investitionspauschalen, wie sie z. B. seit 1979 in Nordrhein-Westfalen besteht.

Vgl. z. B. Abbau von Ausstattungsstandards (kommunaler Bereich), Beschluß der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.6. 1982, MBl. NW. S. 1039.

Förderungsgrundsätze, a. a. O., Ziffer 3.14.

Ebenda.

Richtlinien ..., a. a. O., Ziffer 8.

Ebenda, Ziffer 8.1.1.

Vgl. z. B. Buchholz, H. H. u. a.: Untersuchung der Finanzausgleichsregelungen, die landesplanerische Ziele berücksichtigen. In: Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hrsg.): Kommunaler Finanzausgleich und zentralörtliches System. – Bonn 1984, S. 18–56.

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Mielke, B.: Alternative Ansatzpunkte zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. In: IfR-Mitteilungen 23/1983, S. 37; vgl. ähnlich Buchholz u. a., a. a. O., S. b–d.

Vgl. beispielhaft Schnabel, F.: Institutionelle und prozessuale Muster der Politikverflechtung: Das Beispiel Regionale Wirtschaftsförderung. In: Raumforschung und Raumordnung 1976, S. 181–187.

Published

1987-09-30

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1.
Hotz D. Zweckzuweisungen für kommunale Investitionen – ein Instrument räumlicher Steuerung?. RuR [Internet]. 1987 Sep. 30 [cited 2024 Dec. 4];45(5,6):220-6. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2520

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