Stand der Überlegungen zur Umsetzung der EG-Richtlinie in Bundes- und Landesrecht Autor/innen Werner Buchner Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen DOI: https://doi.org/10.14512/rur.2419 Abstract Die wissenschaftliche und politische Diskussion im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat ergeben, daß es zweckmäßig ist, für die Umsetzung in das deutsche Recht die Form des gestuften Verfahrens zu wählen, wobei das Raumordnungsverfahren (ROV) als erste Stufe insbesondere zur Überprüfung der Standort- bzw. Trassenvoraussetzungen raumbedeutsamer Vorhaben im Vorfeld der fachlichen Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren besonders gut geeignet ist.Die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und eines UVP-Gesetzes, die von der Bundesregierung im Juni 1988 vorgelegt wurden und zu denen der Bundesrat eingehend Stellung genommen hat, beruhen auf dieser Konzeption. Im Zusammenhang mit der rahmenrechtlichen Verankerung des ROV erscheint es allerdings notwendig, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens klarzustellen, daß die Behörden in den nachfolgenden Verwaltungsverfahren nicht nur die im ROV vorgenommene Ermittlung und Beschreibung, sondern auch die Bewertung der Umweltauswirkungen zu berücksichtigen haben.Die Effektivität der in das ROV integrierten ersten Stufe der UVP beruht insbesondere auf Downloads Download-Daten sind nocht nicht verfügbar. Autor/innen-Biografie Werner Buchner, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Ministerialdirektor Literaturhinweise Gesetz über die Zuständigkeiten in der Landesentwicklung und in den Umweltfragen vom 19. Februar 1971 (Bayer. GVBl. 1971, S. 65). ABl. EG Nr. L 175/40. Die Ergebnisse sind unter dem Titel “Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren nach Europäischem Gemeinschaftsrecht” als Band 166 der Forschungs- und Sitzungsberichte der ARL (Hannover 1986) veröffentlicht. Band 165 der Forschungs- und Sitzungsberichte der ARL (Hannover 1987). Novellierung des Raumordnungsgesetzes – Vorschläge des Ad-hoc-Arbeitskreises der ARL (Hannover 1988). Vgl. z. B. Bartel/Hucke/Müller: Untersuchungen zur Eignung des Raumordnungsverfahrens für Zwecke der Umweltverträglichkeitsprüfung (UBA-Texte 25/86). Beschlüsse der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) zur “Berücksichtigung des Umweltschutzes in der Raumordnung” vom 21. März 1985 und der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 24. April 1985. Bundesrats-Drs. 335/88. Bundesrats-Drs. 336/88. Siehe Bundestags-Drs. 11/3916 und 3919. Vgl. z. B. 1 Abs. 5 BauGB. Siehe dazu “Landesplanerische Begriffe und Instrumente“, Zusammenstellung des Hauptausschusses der MKRO vom 15. November 1983 (hrsg. vom BMBau 1984); Bielenberg/Erbguth/Söfker: Raumordnung- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, M 310, Rdnrn. 4 ff. sowie Rdnr. 74 b zu § 5 ROG; Heigl/Hosch: Raumordnung und Landesplanung in Bayern, Rdnr. 54 zu Art. 1 BayLplG. § 6 Abs. 2 LuftVG. § 13 Abs. 2 WaStrG. § 2 Abs. 1 AbfG. GMB1. 1988, S. 130. Vgl. z. B. § 5 Abs. 2 BNatSchG, Art. 3 Abs. 1 BayNatSchG. Durchführung von Raumordnungsverfahren und landesplanerische Abstimmung auf andere Weise, Bek. des StMLU vom 27. März 1984 (LUMBl. S. 29), Abschn. VI. Nr. 2.6.3. von Mutius: Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren – insbesondere zu den verfassungsrechtlichen Fragen der Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung. BayVBl. 1988, S. 641 ff. und S. 678 ff. BVerwGE 75, 214/223 f. Vgl. Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 3. Mai 1984 (GVBl. S. 121, ber. S. 337), Anlage zu § 1 Ziel A I 4. Vgl. Art. 17 Abs. 2 Nr. 4 BayLplG. Art. 11 Abs. 1 BayWaldG. Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern vom 20. Juni 1984 (GVBl. S. 223), siehe dazu Büchner: Der Umweltschutz in der Bayerischen Verfassung. BayVBl. 1984, S. 385 ff. Downloads PDF XML Veröffentlicht 1989-03-31 Ausgabe Bd. 47 Nr. 2,3 (1989) Rubrik Forschungsbeitrag Lizenz Copyright (c) 1989 by the RuR Editors; re-published by oekom 2023 Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International. Artikel in Raumforschung und Raumordnung - Spatial Research and Planing werden unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Seit Jahrgang 79, Ausgabe 2, erfolgt die Veröffentlichung im Lizenzmodell CC BY 4.0 (Creative Commons Attribution 4.0 International License). Von Jahrgang 77 Ausgabe 1 bis Jahrgang 79 Ausgabe 1 wurden alle Artikel unter einer CC BY-SA-Lizenz veröffentlicht. Frühere Jahrgänge wurden von oekom 2022 unter the Lizenz CC BY 4.0 wiederveröffentlicht. Zitierweise 1.Buchner W. Stand der Überlegungen zur Umsetzung der EG-Richtlinie in Bundes- und Landesrecht. RuR [Internet]. 31. März 1989 [zitiert 26. September 2026];47(2,3):83-8. Verfügbar unter: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2419 Zitierformate ACM ACS APA ABNT Chicago Harvard IEEE MLA Turabian Vancouver Bibliografische Angaben herunterladen Endnote/Zotero/Mendeley (RIS) BibTeX Teilen
Eine neue Ausgabe ist erschienen August 31, 2026 Eine neue Ausgabe der Open-Access-Zeitschrift "Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning" ist erschienen. Band 84 Nr. 4 (2026) ist jetzt auf unserer Website verfügbar.
Call for Papers for a special issue on Transit-Oriented Development in Built-up Areas in the journal: Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (RuR) August 3, 2026 Call for Papers for a special issue on Transit-Oriented Development in Built-up Areas in the journal: Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning (RuR)
Dank an die Reviewer im Jahr 2025 Juli 16, 2026 Die Herausgeber bedanken sich bei allen Gutachterinnen und Gutachtern, die im Jahr 2025 Artikel begutachtet haben.