Leitlinien und Leitbilder für eine ökologisch orientierte Regionalplanung

Beispiel Nordrhein-Westfalen

Authors

  • Albert Schmidt Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung des Landes Nordrhein-Westfalen (LÖLF)

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2083

Abstract

In dem Beitrag wird eingangs das Planungssystem von Landes- und Regionalplanung in der Bundesrepublik Deutschland erläutert und werden ökologische Planinhalte bzw. deren rechtliche Grundlagen anhand nordrhein-westfälischer Beispiele dargestellt. Als Konsequenz aus den wachsenden Ansprüchen an den Freiraum wird eine stärker ökologisch orientierte Regionalplanung gefordert, die geeignet sein muß, neben den traditionellen Koordinierungs- und Abstimmungsfunktionen auch eine Mittlerfunktion bei Konflikten zwischen Ökologie und Ökonomie zu erfüllen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird vorgeschlagen, daß Landes- und Regionalplanung ihre raumbedeutsamen Ziele und Erfordernisse aus einem landesweiten Landschaftsprogramm und eigenständigen Landschaftsrahmenplänen als umfassende Fachkonzepte für Natur und Landschaft ableiten. Für Nordrhein-Westfalen bietet die inhaltliche Grundlage dafür das neue naturschutzpolitische Programm "Natur 2000 in NRW”. Die möglichst umfassende Integration landschaftsrahmenplanerischer Zielvorstellungen in den Regionalplan setzt voraus, daß der Landschaftsrahmenplan umsetzungsorientiert konzipiert wird und sich sein Inhalt möglichst auf räumlich präzise darstellbare Planungsziele beschränkt.

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Author Biography

  • Albert Schmidt, Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung des Landes Nordrhein-Westfalen (LÖLF)

    Präsident der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung des Landes Nordrhein-Westfalen (LÖLF)

References

(1) Fürst, Dietrich; Nauber, Sabine: Ökologisch orientierte Raumplanung. Überblick über die instrumentellen Ansätze der regionalplanerischen Praxis. In: Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1989) H. 2/3, S. 109 ff.

(2) Landtag Nordrhein-Westfalen: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm – LEPro). = Drucksache 10/3578 v. 16.9.1988

(3) Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: Neufassung des Landesentwicklungsplanes III (LEPIII) "Umweltschutz durch Sicherung von natürlichen Lebensgrundlagen” (Freiraum, Natur und Landschaft, Wald, Wasser, Erholung). = MBL für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 67 v. 11.11.1987

(4) Schmidt, A.: Der ökologische Fachbeitrag der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung zum GEP Düsseldorf. In: Beiträge der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover (1984), Bd. 80

(5) Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: Natur 2000 in NRW – Leitlinien und Leitbilder für Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen. = Schriftenreihe des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen (1990)

(6) Westfälische Bucht und Westfälisches Tiefland, Weserbergland, Sauer- und Siegerland, Bergisches Land, Kölner Bucht, Eifel, Niederrhein, Ballungsräume an Ruhr und Rhein; die 3. Ordnung der naturräumlichen Gliederung von Nordrhein-Westfalen ist also um zwei Einheiten ergänzt worden.

(7) Diese Programme finanziert das Land und verschafft damit Landwirten einen Einkommensausgleich für von ihnen erbrachte ökologische Leistungen und fördert bei den Kommunen Schutz und Entwicklung von Freiflächen und die Rückgewinnung von Freiräumen.

(8) Die Großlandschaft Weserbergland wird z.B. untergliedert in Teutoburger Wald und Egge, Paderborner Hochfläche, Oberwälderland und Warburger Börde, Lipperbergland und Ravensberger Hügelland.

Published

1991-11-30

Issue

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Research Article

How to Cite

1.
Schmidt A. Leitlinien und Leitbilder für eine ökologisch orientierte Regionalplanung: Beispiel Nordrhein-Westfalen. RuR [Internet]. 1991 Nov. 30 [cited 2024 May 3];49(6):418-24. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2083