Ressourcenschützende Raumordnungskonzepte als Möglichkeit für eine umweltschonendere Freizeit- und Erholungsnutzung

Authors

  • Hubert Job
  • Martin Koch

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2039

Abstract

Viele Freizeitaktivitäten stellen wachsende Ansprüche an den Raum und die Umwelt – zum einen durch den Bau von Freizeitinfrastruktur-Einrichtungen, zum anderen durch die Freizeitbetätigungen selbst in der Landschaft. Bei wachsender Freizeit und Mobilität der Bevölkerung sowie zunehmender Diversifizierung der Freizeitaktiväten nehmen der Nutzungsdruck und dadurch bedingte Umweltbeeinträchtigungen stetig zu. Die Konflikte und Lösungsstrategien zwischen dem berechtigten Interesse der Bürger an einer naturnahen Freizeitgestaltung und dem notwendigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen stehen im Mittelpunkt dieser Untersuchung. Anhand der Analyse von zwölf Fallbeispielen – das sind vielfrequentierte Naherholungsgebiete, in denen ein breites Spektrum an Freizeitnutzungen stattfindet – wird erörtert, wie raumordnerische Maßnahmen und Instrumente konzeptionell verbessert werden können, um außerörtliche Freizeitaktivitäten umweltverträglicher zu organisieren. Thematische Schwerpunkte sind dabei nicht allein die Analyse raumordnerischer Handlungsansätze und gesetzlicher Vorgaben, sondern gleichermaßen der Einfluß unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen.

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References

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(3) Loesch, G.: Typologie der Waldbesucher. Diss. Göttingen 1980

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(5) Dazu gehören etwa verstärkte Flächenansprüche oder -umwidmungen sowie längere Zeiträume innerhalb eines Jahres, in denen bestimmte Freizeitaktivitäten ausgeübt werden.

(6) Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Freizeit geben die Gesamtausgaben im Freizeitbereich für 1988 mit 240 Mrd. DM an, und bis zum Jahre 1995 sollen es 300 Mrd. DM sein. (Siehe: Deutsche Gesellschaft für Freizeit (Hrsg.): Daten zum Freizeitbereich. – Erkrath 1989)

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(9) Wirkliche Freizeit-Fachpläne wurden von den Ländern nur ausnahmsweise verabschiedet Ein gutes Beispiel ist das “Programm Freizeit und Erholung” der Bayerischen Staatsregierung von 1970. Es enthält neben einigen Leitsätzen für jedes der 35 Ausflugsgebiete größere Ausbauvorhaben.

(10) Ähnlich ist die Situation bei den (Dauer‑)Campingplätzen in unmittelbarer Ufernähe des Steinhuder Meeres, den ohne Genehmigung errichteten Wochenendhäusern auf der Wasserkuppe oder der widerrechtlichen Ausweisung einzelner Wanderwege im Naturpark Pfälzerwald.

(11) Vgl. Job, H.: Tourismus versus Naturschutz: “sanfte” Besucherlenkung in (Nah‑)Erholungsgebieten. In: Naturschutz und Landschaftsplanung, Wettenberg (1991) H. 1 (im Druck); Emmermann, R.: Das Rote Moor – ein Naturschutzgebiet nach 5 Jahren Renaturierung. In: Der Forst- und Holzwirt, Hannover 42 (1987), H. 1, S. 12–14

(12) In den traditionellen Erholungsgebieten “Glonn” sowie “Fünf-Seen-Gebiet und Forste südlich München” soll der Anlage weiterer Golfplätze nicht mehr zugestimmt werden.

(13) Gleiches gilt für Singularitäten wie Lüneburger Heide, Steinhuder Meer und die beiden Mittelgebirgsgipfel Feldberg/Schwarzwald sowie Wasserkuppe.

(14) Nicht zuletzt kann hierfür auch die schwache personelle und finanzielle Ausstattung sowie das – von Land zu Land unterschiedliche – zu geringe politische Gewichtder Regionalplanung verantwortlich gemacht werden.

(15) Gleiches gilt für das noch nicht rechtskräftige Wohnungsbauerleichterungsgesetz (WoBauErlG – vgl. Bundestagsdrucksache 11/5972), mit dessen Verabschiedung der raumordnerische Einfluß auf die Siedlungsentwicklung geschwächt würde, was sich leicht in zusätzlichem Landschaftsverbrauch und zunehmender Zersiedlung der Landschaft niederschlagen dürfte.

(16) Im Naturschutzgebiet Ostenmeer am Südostrand des Steinhuder Meeres ist eine Reihe von Schneisen im Schilfgürtel vorhanden. Diese verbreitern sich zusehends, da die alten, bereits vor Ausweisung des Schutzgebiets vorhandenen Bootsstege nach wie vor von den Seglern genutzt werden.

(17) Allerdings bestätigen die Schweizer Erfahrungen mit der Verbandsklage dies nicht.

(18) Pflug, W.: Der Schutzgedanke im Naturparkbegriff und seine Abwertung durch den Landesgesetzgeber und die Landes‑, Regional‑, Bauleit- und Fachplanung in Nordrhein-Westfalen. In: Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege (Hrsg.), Bonn 1981, H. 38, S. 705–711; vgl. auch Fritz, G.: Zusammenarbeit zwischen Fremdenverkehr und Naturschutz? In: Natur und Landschaft, Stuttgart 60 (1985), H. 2, S. 48 f. und Harfst, W.: Zur Gültigkeit von Erholungsbewertungsmethoden. Diss. Hannover 1980

(19) Fritz, G.: Zusammenarbeit zwischen Fremdenverkehr und Naturschutz?, a.a.O.

(20) Gassner, E.; Piest, R.: Integration der Landschaftsrahmenplanung in die Regionalplanung – Probleme bisheriger Regelungen und ihrer Umsetzung. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.), Forschungs- und Sitzungsberichte, Hannover 1988, H. 180, S. 11–23

(21) Osmenda, D.: Regionalplanung als regionale Entwicklungsagentur und Innovationstransferstelle. In: Informationen zur Raumentwicklung, Bonn 1989, H. 2–3, S. 131–133

(22) Damit sind ökologisch sensible Bereiche gemeint, für die Nutzungseinschränkungen ausgesprochen werden können; dazu kann im Einzelfall auch die Erholungsnutzung zählen.

(23) In der Lüneburger Heide wird vom Verein Naturschutzpark e.V. mit hohem Aufwand eine einmalige Erholungslandschaft bewahrt, die vor allem von den Bewohnern der umliegenden Ballungsräume frequentiert wird. Dennoch leisten die Großstädte heute praktisch keinen finanziellen Beitrag hierzu.

(24) Fürst, D.: Neue Herausforderungen an die Regionalplanung. In: Informationen zur Raumentwicklung, Bonn 1989, H. 2–3, S. 83–89

(25) In den Niederlanden z.B. unterliegen solche Anlagen grundsätzlich der Überprüfung im Rahmen einer UVP. Zusätzlich bestehen dort für touristische Vorhaben prinzipiell Schwellenwerte, etwa das Ausmaß der Flächenbeanspruchung und Besucherfrequenzen betreffend, die eine UVP-Pflicht nach sich ziehen.

(26) Kiemstedt, H.: Bewertung im Rahmen der UVP. In: Raumforschung und Raumordnung, Köln 47 (1989), H. 2–3, S. 94–100

(27) Fürst, D.; Nauber, S.: Ökologisch orientierte Raumplanung. In: Informationen zur Raumenticklung, Bonn 1989, H. 2–3, S. 109–118

(28) Die vielfach schon bestehenden Institutionen dieser Art – dazu zählen z.B. auch die Naturparkträger – sollten durch eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung in die Lage versetzt werden, sich hierbei zukünftig stärker engagieren zu können.

Published

1990-11-30

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Research Article

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1.
Job H, Koch M. Ressourcenschützende Raumordnungskonzepte als Möglichkeit für eine umweltschonendere Freizeit- und Erholungsnutzung. RuR [Internet]. 1990 Nov. 30 [cited 2024 May 4];48(6):309-18. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2039

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