Altlasten – Restriktion für die räumliche Entwicklung in den neuen Bundesländern?

Authors

  • Reinhard Heinrich Außenstelle Berlin, Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung
  • Claus-C. Wiegandt Bunderforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung

DOI:

https://doi.org/10.14512/rur.2062

Abstract

Zu den gravierenden Umweltproblemen in den neuen Bundesländern gehört das Altlastenproblem. Die vielfältigen Aktivitäten auf allen staatlichen Ebenen zur Erfassung der Altlasten werden kurz vorgestellt. Für das gesamte Gebiet der ehemaligen DDR wurden in einer ersten Bestandsaufnahme Ende 1990 ca. 28 000 Verdachtsflächen erfaßt, von denen bisher 2 457 als Altlast einzustufen sind. Für den überwiegenden Teil der 15 461 Altstandorte, der 10 722 Altablagerungen, der 657 Rüstungsaltlasten und der 1 037 großflächigen Bodenkontaminationen fehlen noch Gefährdungsabschätzungen, so daß derzeit über das tatsächliche Ausmaß der Schäden und den erforderlichen Sanierungsbedarf abschließend noch keine Angaben gemacht werden können. Zu den besonders betroffenen Regionen gehören in den neuen Ländern die Räume des Uranbergbaus in Sachsen und Thüringen, das Mansfelder Land (Kupferbergbau) und der Raum Leipzig/Halle/Merseburg (Chemische Industrie).

Zu befürchten ist, daß Altlasten ein Investitionshemmnis und damit eine Restriktion für die Stadt- und Regionalentwicklung werden. Das Instrument der Freistellungsklausel zur Erleichterung von Investitionen wird deshalb vorgestellt. Es werden darüber hinaus Vorschläge entwickelt, Sanierungsgebiete auszuweisen, um einerseits Nutzungskonflikte zu vermeiden und andererseits die finanziellen Mittel des Aktionsprogramms “Ökologischer Aufbau” in den neuen Ländern mit Maßnahmen der Wirtschaftsförderung abzustimmen und zu konzentrieren. Weiterhin wird die Einrichtung eines Bodenfonds nach dem Vorbild des Grundstücksfonds zur Revitalisierung von Brachflächen in Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen.

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References

(1) Vgl. z.B. Interview mit Bundeswirtschaftsminister Möllemann in: Die Zeit v. 8. März 1991

(2) Einige Erkenntnisse dieses Beitrags beruhen auf der Diskussion während des Difu-Fachseminars “Altlasten- und Bodenschutzrecht”, das am 28.2.1991 in Chemnitz stattgefunden hat.

(3) Vgl. Sachverständigenrat für Umweltfragen: Sondergutachten “Altlasten”. Bundestags-Drucks. 11/6191 v. 3.1.1990, hier: Tz 58. Diese Definition ist weitergehend als die bereits vorhandenen Legaldefinitionen in den Landesabfallgesetzen, die auf den Gefahrenbegriff eingeschränkt sind. Eine andere Definition mit einem bundesweiten Anspruch findet sich in der LAGA-Informationsschrift Altlasten: “Als Altlasten werden bestimmte Flächen mit Verunreinigungen im Boden oder im Untergrund bezeichnet, die in der Vergangenheit begründet sind und die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder sonst die öffentliche Sicherheit gefährden oder stören.” Vgl. LAGA-Informationsschrift Altablagerungen und Altlasten. In: Rosenkranz, D.; Einsele, G.; Harreß, H.-M.: Bodenschutz. Ergänzbares Handbuch der Maßnahmen und Empfehlungen für Schutz, Pflege und Sanierung von Böden, Landschaft und Grundwasser. Loseblattsammlung, 7. Lieferung 1991

(4) Vgl .Kühnel, G.: Die Rüstungsaltlastenproblematik in der Bundesrepublik Deutschland. In: Müll und Abfall (1991) 3, S. 155 ff. In diesem Beitrag erfolgt auch eine Klarstellung und Abgrenzung der Begriffe “Kriegsfolgelasten”, “Rüstungsaltlasten” und “militärische Altlasten”. Außerdem: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten V. Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN “Rüstungsaltlasten im Bereich der neuen Länder”. Bundestags-Drucks. 12/331 v. 3.4.1991

(5) Im Gegensatz dazu allerdings die weiter gefaßte Definition in der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung, Bundestags-Drucks. 10/2977 v. 7.3.1985, S. 76

(6) Vgl. Henkel, M.: Bodenbelastungen und Städtebaurecht. Referat zum Difu-Fachseminar: Das bundesdeutsche Umweltrecht. Altlasten- und Bodenschutzrecht am 28.2.1991 in Chemnitz. Diese Aussage wird in Anlehnung an die drei zentralen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Fragen der Altlastenproblematik im städtebaulichen Planungsprozeß getroffen. Vgl. dazu: BGH, Urteil v. 26.1.1989 – III ZR 194/87 – (OLG Hamm). In: DÖV 1989, S. 548 ff.; BGH, Urteil v. 6.7.1989 – III ZR 251/87 – (OLG Oldenburg), In: DVB1.1990, S. 354 f.; BGH, Urteil v. 21.12.1989 – III ZR 118/88 (OLG Hamm). In: DVB1. 1990, S. 358 ff.

(7) Vgl. Bericht der Unterarbeitsgruppe “Altlasten” 1990: Ökologischer Sanierungs- und Entwicklungsplan für das Gebiet der ehemaligen DDR. – Berlin 1990, S. 8 ff.; Ruppe, J.: Altlasten in den fünf neuen Ländern. In: Franzius; Stegmann; Wolf: Handbuch der Altlastensanierung. 8. Lieferung, März 1991, Kap. 1.4.1.1, S. 7; Lindemann, M.: Darstellung der Gesamtsituation der Altlastenproblematik für das Gebiet der ehemaligen DDR. In: Müll und Abfall (1991) 3, S. 148–154, hier: S. 148

(8) Vgl. z.B. den Begriff der “kontaminationsverdächtigen Standorte” im Stadtverband Saarbrücken, durch den auch noch bestehende Betriebe eingeschlossen werden: Stadtverband Saarbrücken: Bodenschutz, Altlasten. Methodik zur Erfassung kontaminationsverdächtiger Flächen unter Berücksichtigung der laufenden Produktion. – Saarbrücken 1989

(9) Vgl. Franke, N.; Ruppe, J.; Lindemann, M.: Altlasten in der DDR – eine Bestandsaufnahme. In: Franzius, V. (Hrsg.): Sanierung kontaminierter Standorte 1990. – Berlin 1991. = Abfall Wirtschaft in Forschung undPraxis 31, S. 23; vgl. auch Jürg, W.: Altlasten und Ordnungsrecht. Referat zum Difu-Fachseminar: Das bundesdeutsche Umweltrecht. Altlasten- und Bodenschutzrecht am 28.2.1991 in Chemnitz; ebenso: Ruppe, J., Berlin 1991, a.a.O. Am Beispiel Halle wird auf die politische Brisanz des Altlastenthemas verwiesen, die eine Behandlung im Generalbebauungsplan 1987/88 verhindert hat; vgl. Ludley, K.; Altlasten und Flächennutzungsplanung. Das Beispiel Halle. In: Raumplanung 52 (1991), S. 17

(10) Vgl. Ruppe. J., Berlin 1991, a.a.O., S. 1

(11) Vgl. Bericht der Unterarbeitsgruppe “Altlasten” 1990, a.a.O.; Ruppe, J., Berlin 1991, a.a.O.; die Unterarbeitsgruppe Altlasten stützt ihre Aussagen nicht nur auf die Befragungen der ehemaligen Bezirke der DDR, sondern auch auf eine “Kontaminationsanalyse”, die vom Zentralen Geologischen Institut Berlin der ehemaligen DDR Anfang der 80er Jahre durchgeführt wurde und die Ende 1990 zusammenfassend ausgewertet wurde: Gesellschaft für Umwelt- und Wirtschaftsgeologie Berlin (Hrsg.): Bericht Verdachtsflächenkartierung Beitrittsgebiete. – Berlin 1991

(12) Vgl. Meyerhoff, J.; Petschow, U.; Bomer, Welskop, F.; Wohanka, S.: Altlasten als Investitionshemmnis in den neuen Bundesländern? Gutachten des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. – Berlin 1990, S. 16

(13) Vgl. TÜV Rheinland, Köln, und Institut für Umweltschutz und Energietechnik: Ökologisches Sanierungskonzept Leipzig/Bitterfeld/Halle/Merseburg. Kurzbericht Phase I. Oktober 1990, S. 4

(14) Vgl. Arge TÜV Bayern – L.U.B.: Zwischenbericht zum Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Umweltsanierung des Großraumes Mansfeld im Auftrag des BMU. – Eisleben 1990; vgl. auch Hübner, W.; Krammer, G.; Hebestedt, E.: Altlastensituation bei Hüttenbetrieben am Beispiel der Kupferhütten im Großraum Mansfeld. In: FGU Berlin: Sanierung kontaminierter Standorte 1991. Bestandsaufnahme in Deutschland, Technologieumsetzung, Arbeitsschutz und Grundstücksverkehr. – Berlin 1991, S. 67 ff.

(15) An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß auch in den alten Ländern im Kupferbergbau Abfälle wie “Kieselrot” entstanden sind, die auf Spiel- und Sportplätzen sowie im Wegebau eingebaut wurden. In Bremen und Nordrhein-Westfalen wurden Anfang 1991 auf solchen Flächen Werte von 20 000 bis 70 000 Nanogramm Dioxin gemessen. Trotz der dramatischen Situation in den neuen Ländern zeigen sich auch in den alten Ländern immer wieder neue Belastungen, die ebenfalls Handlungsbedarf auslösen (vgl. auch Die Zeit v. 20.4.1991; Landtag Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll 11/28 v. 3.5.1991: Regierungserklärung Dioxinhaltige Kupferschlacke in Marsberg – Ergebnisse, Maßnahmen und Konsequenzen).

(16) Vgl. Kühnel, G.: Die Rüstungsaltlastenproblematik ..., a.a.O., S. 164

(17) Vgl.Petrowsky, P.: Altlasten im Bereich der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte. In: FGU Berlin: Sanierung kontaminierter Standorte 1991. Bestandsaufnahme in Deutschland, Technologieumsetzung, Arbeitsschutz und Grundstücksverkehr. – Berlin 1991, S. 31 ff.

(18) Vgl. z.B. Henkel, M.: Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland – eine Zwischenbilanz, In: Brandt, E. (Hrsg.): Altlasten. – Taunusstein 1988, S. 25–35, hier: S. 28

(19) Vgl. z.B. den Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat zu einer bundeseinheitlichen Regelung der Finanzierung der Altlastensanierung über eine Zwecksteuer. Bundesrats-Drucks. 386/86 v. 2.9.1986

(20) Vgl. Gesellschaft für Umwelt- und Wirtschaftsgeologie Berlin (Hrsg.): Bericht Verdachtsflächenkartierung Beitrittsgebiete. – Berlin 1991

(21) Vgl. Sanierung der Uranbergbaubetriebe in Sachsen und Thüringen. In: Umwelt (1990) Nr. 11, S. 543 ff.; vgl. Schmidt, G.: Fünf Jahrzehnte Uranbergbau in Sachsen und Thüringen. In: Öko-Mitteilungen (1991) 1, S. 20 ff.

(22) Vgl. Sachverständigenrat für Umweltfragen: Sondergutachten “Altlasten", a.a.O., Tz 12

(23) Vgl. Petschow, U.; Meyerhoff, J.; Thomasberger, C.: Umweltreport DDR. – Frankfurt 1990, S. 98 ff.; Gesellschaft für Umwelt- und Wirtschaftsgeologie Berlin (Hrsg.): Bericht Verdachtsflächenkartierung Beitrittsgebiete. – Berlin 1991, S. 9 ff.

(24) Für die Region Mansfelder Land vgl. z.B.: Die Zeit v. 8.3.1991

(25) Vgl. Güttler, H.; Krönert, U.: Baulandsituation in den neuen Ländern. Ergebnisse eines gemeinsamen Expertengesprächs von BMBau und BfLR am 5. Februar 1991 in Berlin. In: BfLR-Mitteilungen 1/1991, S. 3

(26) Vgl. für die neuen Länder: Ludley, K.: Altlasten und Flächennutzungsplanung ..., a.a.O., S. 17

(27) Vgl. z.B. Kleineberg, T.: Die Problematik Altablagerungen – Altlasten im Vergleich dreier Hauptsiedlungskategorien des Bundeslandes Niedersachsen. In: Die Erde 122 (1991), S. 41–54, hier: S. 53

(28) Vgl. Mustererlaß (im Entwurf, Veröffentlichung 1991 geplant)

(29) Vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin: Ökologisches Planungsinstrument Naturhaushalt/Umwelt. – Berlin 1990, S. 100

(30) Vgl. Die Zeit v. 19.10.1990

(31) Vgl. Bulletin “Nationale Solidaritätsaktion ökologischer Aufbau: Arbeitsplatzsicherung durch Umweltsanierung in den fünf neuen Ländern”

(32) So scheidet eine Sonderabgabe, die vorrangig der Finanzierung von Altlastensanierungen dient, aus verfassungsrechtlichen Gründen aus. Eine solche Abgabe würde gegen das Gruppennützigkeitserfordemis und das Rückwirkungsverbot verstoßen; vgl. weiter dazu im Überblick: Brandt, E.: Möglichkeiten der Finanzierung der Altlastensanierung. In: Rosenkranz, D.; Einsele, G.; Harreß, H.-M.: Bodenschutz. Ergänzbares Handbuch der Maßnahmen und Empfehlungen für Schutz, Pflege und Sanierung von Böden, Landschaft und Grundwasser. Loseblattsammlung, 1. Lieferung 1988, hier: S. 11 f.

(33) Nach dem Entwurf des baden-württembergischen Bodenschutzgesetzes ist vorgesehen, daß in Bodenbelastungsgebieten “der Boden auf Dauer oder je nach Art und Maß der Bodenbelastung auf bestimmte Zeit nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden darf, nur bestimmte Nutzungen zugelassen sind, bestimmte Stoffe nicht eingesetzt werden dürfen, der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück näher festzulegende Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung von Bodenbelastungen zu dulden oder durchzuführen hat.” Eine solche Ausweisung soll durch Rechtsverordnung vorgenommen werden.

(34) Vgl. Unterrichtung durch die Bundesregierung. Maßnahmen zum Bodenschutz. Bundestags-Drucks. 11/1625 v. 12.1.1988, S. 18. Hier wird die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Ausweisung von Bodenbelastungsgebieten und für die Bewirtschaftungsgrundlagen in Belastungsgebieten einschließlich einer Prüfung von Entschädigungs- und Ausgleichsfragen als Maßnahmenvorschlag aufgeführt.

(35) Vgl. z.B. Brösse, U.: Raumordnungspolitik – Berlin 1982, S. 94 f.; jüngst auch Kistenmacher, H.: Raumordnungspolitische Konzeption und Instrumente der Raumentwicklung. In: Bundesforschungsanstalt fürLandeskunde und Raumordnung (Hrsg.): Raumordnung in Deutschland. Teil 1: Konzepte, Instrumente und Organisation der Raumordnung. – Bonn 1991. = Materialien zur Raumentwicklung, H. 39, S. 27 ff. und S. 39 ff.

(36) Vgl. dazu bereits: Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Programmatische Schwerpunkte der Raumordnung. – Bonn 1985. = Schriftenreihe 06.057 des BMBau, S. 5 f.; jüngst dazu: Finke, L.: Vorranggebiete für Naturraumpotentiale. In: Regional- und Landesplanung für die 90er Jahre. Wissenschaftliche Plenarsitzung. = Forschungs- und Sitzungsberichte der ARL, Nr. 186, Hannover 1990, S. 92–100, hier: S. 97

(37) Vgl. Projektgruppe Ruhrgebiet: Ruhrgebiet. Vom Modell Deutschland zum starken Stück. = Schriftenreihe des Evangelischen Studienwerkes Villigst, Bd. 8, Münster 1987, S. 65 f.

(38) Vgl. Umweltrahmengesetz der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Juni 1990 (Gesetzesblatt I Nr. 42, S. 649 ff.)

(39) Vgl. Art. 9 Abs. 2 i.V.m. Anlagen II Kapitel XII Abschnitt III Nr. 1 Buchst. b) des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 i.V.m. Art. 1 des Gesetzes v. 23.9.1990 (BGBl. 1990 II, S. 885)

(40) Vgl. Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen v. 22.3.1991 (BGBl. I, S. 766)

(41) Vgl. u.a. Der Minister für Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Rechenschaftsbericht zum Grundstücksfonds Ruhr und zum Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen. Stand 31.12.1989. – Düsseldorf 1989; Lampe, P.: Von der Industriebrache zum Gewerbepark: die LEG als Developer. In: Mitteilungen der Heimstätten- und Landesentwicklungsgesellschaft (1988), H. 1, S. 38–42; Weingran, C.: Sanierungsplanung – von der orientierenden Untersuchung zur Wiedernutzung der Fläche. In: Verein zur Förderung des Institutes für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Raumplanung der TH Darmstadt (Hrsg.): 18. Wassertechnisches Seminar – Abfallwirtschaft. Folgenutzungen kontaminierter Betriebsflächen unter besonderer Berücksichtigung der Sanierungsgrenzen. – Darmstadt 1990, S. 179–214. = Schriftenreihe WAR 41; Wiegandt, C.: Reaktivierung von Gewerbe- und Industriebrachen: Das Modell einer Fonds-Lösung am Beispiel des Grundstücksfonds in Nordrhein-Westfalen. In: Rosenkranz, D.; Einsele, G.; Harreß, H.-M.: Bodenschutz. Ergänzbares Handbuch der Maßnahmen und Empfehlungen für Schutz, Pflege und Sanierung von Böden, Landschaft und Grundwasser. Loseblattsammlung, 6. Lieferung 1991

(42) Vgl. TÜV Rheinland, a.a.O., S. 18

(43) Vgl. z.B. Kommunalverband Ruhrgebiet (Hrsg.): Erfassung möglicher Bodenverunreinigungen auf Altstandorten. – Essen 1989

(44) Vgl. z.B. Lühr, H.-P.: Definition von Sanierungszielen als Voraussetzung für Sanierungsmaßnahmen. In: Thome-Kozmiensky, K.J.: Altlasten 2. – Berlin 1988, S. 253–262, hier: S. 261; vgl. auch Lindemann, M.: Darstellung der Gesamtsituation der Altlastenproblematik ..., a.a.O., S. 152

(45) Vgl. zum Verhältnis von nutzungsabhängiger Sanierung und belastungsabhängiger Nutzung: Kahnert, R.: Altlasten und Stadtentwicklung. Auswirkungen auf Freiraumschutz und Brachflächenrecycling. In: Raumforschung und Raumordnung 46 (1988) H. 3, S. 107–113

(46) Als Beispiele können Ansätze des Grundstücksfonds in Nordrhein-Westfalen ebenso dienen wie das Vorgehen in der Fallstudie Nordhorn des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (vgl. Wiegandt, C.C.: Altlasten und Stadtentwicklung. Eine Herausforderung für eine kommunale Umwelt- und Planungspolitik. – Basel 1989. = Stadtforschung aktuell, 25).

(47) Vgl. Fehlau, K.-P.: Altlasten – Lösungsansätze in Nordrhein-Westfalen. In: Vorträge des 6. Internationalen Kongresses “Der Boden – Engpaß für die Belastbarkeit der Umwelt” vom 11. und 12.4.1989 in Düsseldorf. – Essen 1989, S. 85

Published

1991-07-31

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Research Article

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1.
Heinrich R, Wiegandt C-C. Altlasten – Restriktion für die räumliche Entwicklung in den neuen Bundesländern?. RuR [Internet]. 1991 Jul. 31 [cited 2024 May 2];49(4):209-17. Available from: https://rur.oekom.de/index.php/rur/article/view/2062